OLG Köln zu Rechtsstreit mit Springer-Chef Döpfner Schlappe für Erdogan in Sachen Böhmermann
Auch das Oberlandesgericht Köln hat die vom türkischen Präsidenten beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner zurückgewiesen. Damit erleidet Erdogan eine weitere Schlappe im Rechtsstreit um Döpfners Unterstützung für das Schmähgedicht von Böhmermann.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat im Rechtsstreit mit Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Köln wies eine Beschwerde Erdogans gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts Köln zurück. "Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben", betonten die Richter. Erdogan könne höchstens noch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Döpfner hatte sich mit dem Satiriker Jan Böhmermann solidarisiert, der im ZDF ein Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen hatte. Die Richter vom OLG schlossen sich der Einschätzung der Vorinstanz an und bewerteten Döpfners Worte als vom Grundgesetz "geschützte zulässige Meinungsäußerung". Anfang Mai hatte das Landgericht Köln bereits einen Antrag Erdogans auf einstweilige Verfügung gegen den Springer-Chef abgelehnt.