Drittes Geschlecht Anderes, divers oder inter?
In der Bundesregierung gibt es Streit darüber, welche Geschlechtsbezeichnung bei Inter- und Transsexuellen in Dokumenten stehen soll. Die SPD blockiert einen Gesetzentwurf von Innenminister Seehofer.
Die SPD lehnt den Gesetzentwurf von Innenminister Horst Seehofer über die Rechte von Menschen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht ab. Laut "Spiegel" blockieren Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey den Entwurf, mit dem ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2017 umgesetzt werden soll. In einem Schreiben des Justizministeriums heißt es demnach, das Regelwerk sei "noch nicht ausgereift". Der Gesetzentwurf erzeuge "ein Ungleichgewicht zwischen Inter- und Transsexuellen".
Einheitliches Gesetz für Inter- und Transsexuelle
Barley fordert ein einheitliches Gesetz für diese Gruppen. Nach den Plänen Seehofers sollen sich Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, künftig in Ausweispapieren in der Kategorie "anderes" eintragen lassen können. Im Justiz- und Familienministerium hält man diese Bezeichnung, die auf eine Empfehlung des Ethikrats zurückgeht, für herabsetzend. Barley bevorzugt dem Nachrichtenmagazin zufolge den Begriff "weiteres", Giffey ist demnach für "divers" oder "inter".
Seehofer will Kindern mit uneindeutigem Geschlecht ab dem Alter von 14 Jahren die Entscheidung gestatten, wie sie im Personenstandsregister geführt werden. Barley fordert dagegen, "zumindest zu erwägen", ob dies nicht schon für noch jüngere Kinder möglich sein solle. Auch will die Justizministerin es den Betroffenen im Konfliktfall ermöglichen, eine Personenstandsänderung ohne Zustimmung ihrer Eltern zu erreichen - mit der Möglichkeit, sich später im Leben doch wieder für ein anderes Geschlecht entscheiden zu können.
Etwa 80.000 Intersexuelle in Deutschland
Derzeit kennt das deutsche Personenstandrecht nur die Optionen "weiblich" oder "männlich". Seit 2013 besteht zudem die Möglichkeit, den Eintrag offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst 2017 entschieden, dass die geltende Regelung gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verstößt. Der Gesetzgeber muss das Personenstandsrecht deshalb bis Ende 2018 ändern, indem er einen dritten Geschlechtseintrag schafft oder aber ganz darauf verzichtet.
Der Deutsche Ethikrat geht davon aus, dass es etwa 80.000 intersexuelle Menschen in Deutschland gibt. Bei ihnen sind die Geschlechtsmerkmale, also zum Beispiel Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Intersexuelle verfügen über männliche und weibliche Merkmale, etwa weibliche Geschlechtsteile und männliche Chromosomen.