Beschluss des Kabinetts Drittes Geschlecht soll amtlich werden
Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht.
Intersexuelle Menschen können künftig offiziell anerkannt werden. Neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht soll es im Geburtenregister nun auch den Eintrag "divers" geben. Bislang gab es lediglich die Möglichkeit, dass Standesbeamten die Geburt ohne eine Geschlechtsangabe eintragen. Auch das wird weiterhin möglich sein.
Die Große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein.
"Würde und positive Identität" zurückgeben
Mit dem zusätzlichen Eintrag "divers" werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, eine Stück Würde und positive Identität gegeben, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley. In einem nächsten Schritt gehe es darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen. "Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden", erklärte Barley.
Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen demnach in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden. Familienministerin Franziska Giffey betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein. Diese seinen "einfach nicht mehr zeitgemäß", sagte Giffey.