Energiesicherheit in Deutschland Vorbereitungen auf den Tag X
Bundeswirtschaftsminister Habeck will auf eine mögliche Gasblockade Russlands vorbereitet sein. Heute beschäftigt sich der Bundestag mit Energiesicherheit - und der Frage, wie stark der Staat eingreifen muss.
Es ist ja nicht so, als ob man nicht seit Monaten im Ausnahmezustand im Wirtschaftsministerium wäre, sich von Tag zu Tag, von einer Hiobsbotschaft zur nächsten hangele. Doch ein Tag wird im Ministerium mit besonderem Argwohn ins Auge gefasst. Von manchen wird er schon als "Tag X" beschrieben: Der 22. Juli 2022 ist so etwas wie der Tag der Wahrheit, der Tag an dem sich entscheidet, welche Richtung die Achterbahnfahrt der Gasversorgung nimmt: Kommt Deutschland durch den Winter oder nicht?
Am 22. Juli nämlich müsste die Wartung von Nord Stream 1 zu Ende sein, die nächste Woche beginnt. In dieser Zeit fließt kein Gas durch die Pipeline. Danach wird sich zeigen, ob Russland gleichbleibend weniger, wieder mehr oder doch gar kein Gas mehr liefert. Letzteres wäre nicht "superüberraschend", wie sich der Wirtschaftsminister ausdrückt.
Infolgedessen könnte in Berlin dann die Notfallstufe ausgerufen werden. Die dritte Stufe des Gasnotfallplans. Der Staat würde dann in den Gasmarkt eingreifen, um die Gasversorgung sicherzustellen. Eine Gastriage: Wer bekommt noch was, wer nicht? All das ist zu diesem Zeitpunkt hypothetisch.
Handlungsfähig durch die Krise
Doch im Wirtschaftsministerium will man darauf bestmöglich vorbereitet sein. Und deshalb hat man in den vergangenen Wochen unter Hochdruck an einer Novellierung des Gassicherheitgesetzes gearbeitet, was nun noch schnell vor der Sommerpause - und damit vor dem 22. Juli - durch den Bundestag und Bundesrat gebracht werden soll. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1975. Es wurde damals als Reaktion auf die Ölkrise geschaffen. Nun soll es reformiert werden, damit die Regierung handlungsfähig durch die Gaskrise kommt.
Von einem Baukasten spricht man im Ministerium gerne, von dem man unterschiedliche Instrumente bei Bedarf nutzen könnte. Ein zentrales Instrument könnte der Paragraph 29 des Energiesicherungsgesetzes (EnSig) werden. Der neu geschaffene Paragraph soll es dem Bund ermöglichen, bei strauchelnden Gasunternehmen einzusteigen - wie etwa während der Corona-Pandemie der Staat bei Lufthansa eingestiegen ist.
"Es droht der gesamte Markt umzufallen"
Als erstes könnte der Staat Uniper unter die Arme greifen. Der Gasimporteur ist der größte Gaslieferant Deutschlands und in großer Not, seitdem weniger Gas aus Russland fließt. Jeden Tag macht der Importeur Millionen Verluste, weil er das fehlende Gas nun teuer auf dem Markt einkaufen muss, wegen laufender Verträge aber nicht an die Kunden weitergeben kann. Uniper fehlt Liquidität und hat bereits den Staat um Hilfe gebeten. "Es droht der gesamte Markt umzufallen, also ein Lehman-Brothers-Effekt im Energiesystem", warnt Wirtschaftsminister Habeck.
Eine Kaskade, wie sie damals das amerikanische Investmentunternehmen ausgelöst hat, will die Bundesregierung vermeiden. Der Paragraph 29 könnte dafür als das probate Gegenmittel gesehen werden. Der Staat steigt ein, um lebensnotwendige Infrastruktur zu retten, und verhindert dadurch auch die Preisexplosion am Markt. Doch es bleibt für die Regierung eine schwierige Frage: Wie stark sollte sich der Staat in Unternehmen einmischen? Wie sehr Risiken abnehmen? Und wie kann verhindert werden, dass der Steuerzahler am Ende die ganze Rechnung übernimmt?
Kommt der Umlagemechanismus?
Der CDU-Oppositionsführer Friedrich Merz mahnt vor möglichen Übernahmepläne der Regierung: "Man muss dann nicht nur reingehen in die Unternehmen, sondern einen klaren Plan haben, wie man da wieder rauskommt." Habeck bemüht sich in diesen Tagen klarzumachen, dass der Staat ohnehin nicht alle Belastungen abnehmen kann. Er könne nur dafür sorgen, die Kosten gerechter zu verteilen. Den Minister dürfte auch die Sorge umtreiben, dass sich die Bürger gemütlich zurücklehnen, weiter die Gasheizung anstellen, lange Duschen mit dem Gefühl "Väterchen Staat wird's schon regeln".
Doch auch für die Verbraucher könnte es ungemütlich werden. Der Paragraph 24 EnSig liefert die Grundlage dafür, dass die Energieversorger bald die gestiegenen Beschaffungskosten unmittelbar an die Haushalte weitergeben könnte. Als Alternative dazu könnte künftig auch der neu geschaffene Paragraph 26 im Energiesicherheitsgesetz genutzt werden. Dort geht es um eine "saldierte Preisanpassung", eine Art Umlagemechanismus. Ein "unabhängiger Kassenwart" könnte eine Umlage auf alle Gasverbraucher verteilen. Noch soll all das nur Teil des Baukastens werden. Was alles am Ende zum Einsatz kommt, hat auch mit dem 22. Juli zu tun.