Hintergrund

Reform nach langem Streit Das ändert sich bei der Erbschaftsteuer

Stand: 14.10.2016 10:44 Uhr

Nach der Zustimmung des Bundestags hat jetzt auch der Bundesrat dem Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Wie sieht die Neuregelung aus? Was bedeuten die Änderungen für Firmenerben und Familienbetriebe? Ein Überblick.

Erst nach jahrelangen Verhandlungen und dem Verstreichen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Neuregelungsfrist haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Die Gesetzesnovelle enthält viele Neuerungen. Ob sie allerdings die verfassungsrechtlichen Einwände der Richter gegen die vorherige Erbschaftsteuer vollständig umsetzt, ist nach Meinung einiger Experten nicht sicher.

Die wichtigsten Punkte des Erbschaftsteuer-Kompromisses

  • Um den Wert einer Unternehmens festzustellen, soll das Betriebsergebnis maximal mit dem Faktor 13,75 multipliziert werden.


  • In Fällen, in denen ein Erbe finanziell nicht in der Lage ist, die Erbschaftsteuer zu bezahlen, soll sie künftig für sieben Jahre gestundet werden können. Ab dem zweiten Jahr werden Zinsen fällig. Derzeit können finanziell überforderte Erben die Zahlungen noch für zehn Jahre zinsfrei stunden lassen.


  • Bei großen Betriebserbschaften ab 26 Millionen Euro wird es derweil ein Wahlrecht geben: Entweder der Erbe begleicht die Steuerschuld auch aus seinem Privatvermögen oder der Steuererlass wird abgeschmolzen, bis er bei 90 Millionen Euro ganz entfällt.

Auch künftig wird keine Erbschaftsteuer fällig, wenn Firmenerben ihr Unternehmen weiterführen und Arbeitsplätze erhalten. Wer seine Firma im Wert von bis zu 26 Millionen Euro fünf Jahre weiterführt, bekommt 85 Prozent der Erbschaftsteuer erlassen. Wer sie sieben Jahre weiterführt, zahlt gar nichts. Das heißt: 99 Prozent aller Firmenerben werden auch in Zukunft weitgehend oder komplett von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Bislang waren Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern von der Pflicht befreit, den Erhalt der Arbeitsplätze nachzuweisen. Diese Grenze sinkt durch die Reform. Demnach sind nur noch Unternehmen mit maximal fünf Arbeitnehmern von der Nachweispflicht befreit.

Einstieg in die Vermögenssteuer?

Erben von Unternehmen, die mehr als 26 Millionen Euro wert sind, müssen die Steuer künftig auch aus ihrem Privatvermögen bezahlen und dieses dafür dem Staat offenlegen. Daran gibt es Kritik aus der FDP: "Erstmals muss privates Vermögen bewertet werden. Das heißt, es wird eine Verwaltung aufgebaut, die sich mit der Bewertung von Privatvermögen befasst. Damit wird die Grundlage für den Einstieg in eine Vermögenssteuer geschaffen", so Volker Wissing, FDP-Chef in Rheinland-Pfalz.

Allerdings werden Erben nicht dazu gezwungen, ihr Privatvermögen offenzulegen. Wer sich dagegen entscheidet und nicht aus der Privatschatulle zahlen will, bei dem wird der Steuererlass abgeschmolzen. Unternehmen, die 90 Millionen Euro oder mehr wert sind, werden hingegen nicht von der Erbschaftsteuer verschont. Die Neuregelung sieht zudem Stundungsmöglichkeiten für die Erbschaftsteuer vor und begünstigt Investitionen steuerlich, die innerhalb von zwei Jahren nach der Vererbung aus dem Nachlass finanziert werden.

Geringer Ertrag

Aufgrund des gefundenen Kompromisses dürfte die Steuer auch künftig wenig Geld in die Staatskasse spülen. Derzeit sind es jährlich etwa fünf bis sechs Milliarden Euro, weniger als ein Hunderstel des gesamten Steueraufkommens. Die Einnahmen stehen allein den Ländern zu.

Für die Neuregelung der Erbschaftsteuer, die rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, war vor allem die Frage umstritten, wie der Wert eines Unternehmens konkret berechnet werden sollte. Ein ursprünglicher Entwurf hatte vorgesehen, den Jahresgewinn eines Unternehmens maximal mit Faktor 12,5 zu multiplizieren, um den Wert zu bestimmen.

Zu wenig, fand die SPD-Länder und forderten, das Betriebsergebnis mit bis zum 18-Fachen zu multiplizieren, so wie es bisher der Fall ist. Dagegen gab es jedoch Widerstand. Angesichts der niedrigen Zinsen würde dies zu einer zu hohen Bewertung der Unternehmen führen, so dir Kritiker. Am Ende einigte sich der Vermittlungsausschuss auf den Faktor 13,75 - und landete damit nah am ursprünglichen Entwurf.

Keine Verschonung mehr für Luxus

Durchsetzen konnte die SPD hingegen eine Forderung, dass Freizeit- und  Luxusgegenstände nicht mehr von der Verschonung von der Erbschaftsteuer erfasst werden dürfen. Manche reiche Unternehmer übertrugen in der Vergangenheit ihre Jachten, Oldtimer oder Gemäldesammlungen einfach an ihre Firmen und stellten damit sicher, dass sie von der Erbschaftsteuer verschont wurden, wenn sie in die nächste Generation übergingen. Damit soll künftig Schluss sein. Der Vermittlungsausschuss einigte sich außerdem auf neue Regeln für bestimmte Abschläge auf den Wert von Familienunternehmen und zum Umfang mit dem sogenannten Verwaltungsvermögen.

Frank Bräutigam
Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?

Für das Bundesverfassungsgericht ist aktuell die allein entscheidende Frage: Gibt es ein neues Gesetz, ja oder nein? Nur weil die Frist für ein neues Gesetz Ende Juni abgelaufen war, hatte das Gericht den Druck erhöht und gesagt, dass es das Thema Ende September wieder auf die Tagesordnung setzen und zur Not selbst eingreifen werde. Sollte der Kompromiss nun zügig Gesetz werden, ist Karlsruhe erst einmal aus dem Spiel.

Das Gericht wird sich kommende Woche keinesfalls inhaltlich mit dem neuen Kompromiss beschäftigen. Das geht erst, wenn nach Verabschiedung des Gesetzes erneut dagegen geklagt wird. Die Vorgaben aus dem letzten Urteil lauteten: Steuervorteile für Unternehmen müssen den Schutz von Arbeitsplätzen auch wirklich sicherstellen. Und: Großunternehmen dürfen nicht zu stark begünstigt werden.

Eine inhaltliche Prognose über den genauen Ausgang einer späteren Klage ist aber zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht möglich. Die bisherigen Prozesse in Karlsruhe zum Thema Erbschaftssteuer haben jeweils Jahre gedauert und waren hochkompliziert.

Die Neuregelung der Steuer war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2014 notwendig geworden. Die Richter hatten damals die bisherige Regelung gekippt und weniger Ausnahmen für Firmenerben verlangt. Kritiker bemängeln jedoch bereits, dass der Kompromiss den Ansprüchen des Gerichts kaum gerecht werden dürfte: "Ich habe erhebliche Bedenken, dass wir damit eine verfassungsfeste Lösung gefunden haben. Damit sind wir wieder genau da, wo wir waren", so FDP-Politiker Wissing. Auch Grüne und Linke äußerten Kritik und stimmten im Bundestag gegen die Reform.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 14. Oktober 2016 um 11:30 Uhr.