EuGH-Urteil Kein Handel mit "gebrauchten" E-Books
Ein Buch lesen und dann weiterverkaufen - bei gedruckten Büchern eine Selbstverständlichkeit. Für "gebrauchte" E-Books gilt das nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jedoch nicht.
E-Books sind Bücher, die man sich in einem digitalen Format kostenpflichtig aus dem Internet herunterladen kann. Der EuGH hat nun entschieden: Gebrauchte Exemplare dürfen nicht so ohne Weiteres über eine Online-Seite weiterverkauft werden. Dies gehe nur, wenn der Rechteinhaber des Buches dem Weiterverkauf zustimmt.
Im konkreten Fall ging es um einen Online-Händler aus den Niederlanden. Dieser bietet im Rahmen eines "Leseklubs" gebrauchte E-Books zum Kauf oder Tausch an. Die Nutzer müssen lediglich zusichern, dass sie ihr Exemplar löschen werden, wenn sie es gelesen haben. Zwei Verlagsverbände hatte dagegen geklagt. Sie sahen sich in ihren Urheberrechten verletzt.
EuGH gibt Verlegern Recht
Anders als bei der Weitergabe von Büchern sei im Internet nicht sichergestellt, dass die digitalen Kopien nach dem Verkauf tatsächlich gelöscht würden. Außerdem ließen sich gebrauchte E-Books qualitativ nicht von neuen Exemplaren unterscheiden. Plattformen könnten gerade mit Tauschmodellen daher bessere Preise anbieten als die Verlage selbst.
Der EuGH gab den Verlegern nun Recht und stellte in seinem heutigen Urteil klar, dass alleine die Urheber bzw. Rechteinhaber entscheiden dürfen, wie digitale Werke online verkauft werden können. Das niederländische Unternehmen hätte bei den Verlegern zum Weiterverkauf der E-Books eine Erlaubnis einholen müssen.