Beschlüsse des Bundesrates Tampons werden billiger
Ein Mindestlohn für Azubis, Gesundheits-Apps auf Rezept und ein ermäßigter Steuersatz für Hygiene-Artikel: Der Bundesrat hat eine Reihe von Steuervorteilen und Entlastungen für die Verbraucher gebilligt - eine Übersicht.
Ermäßigte Steuern auf Tampons und E-Books
Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden werden günstiger. Von Januar an gilt für solche Produkte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz - sieben statt bislang 19 Prozent. Das gleiche gilt für elektronische Bücher und Zeitungen - also sogenannte E-Books und E-Paper.
Mindestlohn für Auszubildende
Auszubildende sollen besser bezahlt werden. Vom kommenden Jahr an gilt auch für sie ein Mindestlohn. Jeder, der 2020 eine Berufsausbildung beginnt, soll mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr.
Wer heute schon in einer Ausbildung steckt, profitiert nicht von der Neuregelung. Außerdem sind Ausnahmen von der Mindestvergütung möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen.
Gesundheits-Apps auf Rezept
Patienten können bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy bald auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Programme, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Künftig sollen Patienten auch leichter Praxen ausfindig machen können, die Online-Sprechstunden anbieten.
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, wird künftig besser und rascher entschädigt. Das neue Gesetz sieht schnelle Hilfen etwa durch Traumaambulanzen sowie ein individuelles Fallmanagement vor. Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Gewalt wie etwa schwerem Stalking und Menschenhandel eine Entschädigung erhalten können. Zudem sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste der Betroffenen ausgeglichen werden. Das Gesetz soll erst Anfang 2024 in Kraft treten, einige der Regelungen aber schon rückwirkend zum 1. Juli 2018.
Entlastungen bei Dienstreisen
Wer auf Dienstreise geht, bekommt künftig mehr Geld zurück. Die Verpflegungspauschalen steigen: Wer mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, kann künftig 14 statt bislang 12 Euro von der Steuer absetzen. Für Dienstreisen, die länger als 24 Stunden dauern, steigt der Pauschbetrag von 24 auf 28 Euro. Berufskraftfahrer können künftig pro Kalendertag mit Übernachtung im Fahrzeug acht Euro geltend machen. Bisher müssen sie ihre tatsächlich entstandenen Ausgaben einreichen.
Moped-Führerschein schon mit 15?
Die Bundesländer können künftig selbst entscheiden, ob sie das Mindestalter für den Moped-Führerschein herabsetzen. Bisher gilt bundesweit ein Mindestalter von 16 Jahren - in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durften Jugendliche für ein Pilotprojekt aber schon mit 15 fahren.
Soli entfällt für die meisten
Der Solidaritätszuschlag wird von 2021 an für 90 Prozent der Steuerzahler entfallen. Für weitere 6,5 Prozent wird er verringert. Die Freigrenze, bis zu der kein Soli anfällt, wird von heute 972 Euro auf 16.956 Euro Steuerschuld angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird.
Maßnahme gegen Mietwucher
Bislang müssen die Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat, wenn sie sich gegen eine völlig überteuerte Miete wehren wollen. Diese Erfordernis möchte der Bundesrat streichen, wie es in einer beschlossenen Gesetzesinitiative heißt. Das bei Verstößen drohende Bußgeld soll von maximal 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt werden.