Fragen und Antworten zum Familienleistungsgesetz Das will die Regierung für die Familien tun

Stand: 04.12.2008 00:12 Uhr

Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge und bessere Absetzbarkeit von Haushaltsdienstleistungen: Mit zwei Milliarden Euro will die Bundesregierung den Familien unter die Arme greifen. Was bringt das Gesetz?

Mehr Kindergeld, höhere Freibeträge und bessere Absetzbarkeit von Haushalts-Dienstleistungen: Mit zwei Milliarden Euro will die Bundesregierung den Familien unter die Arme greifen. Was bringt das Familienleistungsgesetz im Detail?

Von Judith Hinrichs, tagesschau.de

Was sind die Ziele des Gesetzes?

Mit dem Gesetz sollen laut Bundesfamilienministerium Familien in Deutschland zukünftig um jährlich mehr als zwei Milliarden Euro entlastet werden. Das neue Familienleistungsgesetz sieht ein höheres Kindergeld, ein Schulbedarfspaket für Kinder aus einkommensschwachen Familien und eine leichtere steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen vor.

Um wie viel wird das Kindergeld erhöht?

Das Kindergeld soll ab Januar 2009 für das erste und das zweite Kind um je zehn Euro auf dann monatlich 164 Euro steigen. Für jedes weitere Kind soll es jeweils 16 Euro zusätzlich geben. Damit bekommen Familien für das dritte Kind 170 und ab dem vierten Kind je 195 Euro im Monat. Es ist die erste Erhöhung seit sieben Jahren. Für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) schafft ein gestaffeltes Kindergeld, das mit der Anzahl der Kinder steigt, eine wesentliche Entlastung für Familien mit vielen Kindern. Der Opposition ist das zu wenig: Die Grünen werfen der Regierung vor, lediglich die Vorgaben des Existenzminimums umgesetzt zu haben. Die FDP zum Beispiel fordert konkret 16 Euro mehr bereits für das erste und zweite Kind.

Wie hoch wird der Kinderfreibetrag sein?

Neben der Kindergelderhöhung soll der Kinderfreibetrag angehoben werden, so dass sich die Freibeträge für den Nachwuchs bei der Steuer künftig auf 6000 statt 5808 Euro summieren. Davon profitieren laut Bundesfamilienministerium Eltern, die ein gemeinsames Bruttoeinkommen von mehr als 67.000 Euro jährlich haben. Auch Alleinerziehende hätten mehr in der Tasche - allerdings müssen sie brutto mehr als 35.000 Euro verdienen. Verdienen sie weniger, gehen sie leer aus. Ihnen wird das Kindergeld voll auf die Unterhaltsrechnungen angerechnet.

Welche neuen Fördermaßnahmen gibt es?

Ähnliches gilt für Hartz-IV-Empfänger. Bei ihnen wird die Erhöhung als "anrechenbares Einkommen" abgezogen. Zum Ausgleich soll vom kommendem Jahr an ein Schulgeld gezahlt werden. Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, sollen von der ersten bis einschließlich zur zehnten Klasse jeweils zu Schuljahresbeginn einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro erhalten. Das Geld soll die Ausstattung mit Schulranzen, Stiften oder Heften sicherstellen. Auch die Teilnahme an einer Klassenfahrt soll dadurch ermöglicht werden. Gemeinsam mit der Opposition hatte die SPD darauf gedrängt, die Begrenzung auf zehn Jahre zu streichen. Sie entspreche nicht dem Ziel des Bildungsgipfels, benachteiligte Kinder zu fördern. Aus Kostengründen blockiert die Union jedoch diese Forderung.

Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen?

Private Haushalte sollen die Kosten für Babysitter, Putzfrau, Gärtner oder auch für die Pflege von Angehörigen ab 2009 leichter von der Steuer absetzen können. Bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 Euro würden dann 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld abgezogen, höchstens also 4000 Euro pro Jahr.

Wer profitiert von den steuerlichen Änderungen?

Von der neuen Regelung profitieren vor allem Ehepaare, bei denen nur ein Ehepartner berufstätig ist. Bislang durfte der berufstätige Ehepartner Kinderbetreuungskosten nicht als Werbungskosten absetzen, wenn der jeweils andere Partner zu Hause die Kinder betreute. Nun aber kommt auch er in den Genuss von Steuerersparnissen. Und die fallen unter Umständen sogar noch höher aus als bei Werbungskosten. Denn die Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen mindern - anders als bei den Werbungskosten - nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern direkt die Steuerschuld. Berufstätige Alleinerziehende oder berufstätige Paare dürfen die günstigeren haushaltsnahen Dienstleistungen im Gegenzug nicht abrechnen, auch wenn diese steuerlich günstiger für sie wären.

Woran könnte das Gesetz noch scheitern?

Das Familienleistungsgesetz hat im Bundesrat zunächst nicht die erforderliche Zustimmung bekommen. Die Länderkammer rief am 5. Dezember den Vermittlungsausschuss an. Die Länder wollen erreichen, dass die Kosten stärker zu Lasten des Bundes verteilt werden. Insgesamt fordern die Länder vom Bund jährlich einen Ausgleich von rund 650 Millionen Euro über die Verteilung der Umsatzsteuer. Wenn das Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, muss bis spätestens 19. Dezember - der letzten Sitzung des Bundesrats - der Streit beigelegt sein.