Finanzminister Olaf Scholz auf einer Pressekonferenz Anfang Mai 2019.
FAQ

Soli-Abbau Warum Gutverdiener weiter zahlen sollen

Stand: 12.08.2019 15:41 Uhr

Olaf Scholz verteidigt seinen Plan, den Solidaritätszuschlag weitgehend abzuschaffen. Der Bundeshaushalt könne es verkraften, dass 10 Milliarden Euro entfallen, meint der Finanzminister. Doch wer wird nun warum entlastet?

Von Tobias Betz, ARD Berlin

Finanzminister Olaf Scholz will 96,5 Prozent der Steuerzahler beim Solidaritätszuschlag entlasten. Seit seiner Einführung ist der Soli umstritten. Oft als reine Ost-Entwicklungshilfe abgetan - auch wenn das der Soli eigentlich gar nicht ist. Hier fünf Fragen und Antworten:

Welche Einnahmen bringt der Soli?

Der Bund kassierte 2018 etwa 19 Milliarden Euro. Auf die Einkommensteuer entfielen 15,5 Milliarden, auf die Körperschaftsteuer 1,8 Milliarden und auf die Kapitalertragsteuer 1,5 Milliarden. Nun soll ein ordentlicher Teil der Einnahmen ab 2021 wegfallen: Zehn Milliarden sollen es laut Koalitionsvertrag sein. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht die Schwarze Null trotz des deutlichen Abbaus des Solidaritätszuschlags nicht in Gefahr. "Wir können die Aufgaben, die wir stemmen, ohne neue Schulden leisten", verspricht er. Die Abschaffung des Solis für rund 90 Prozent der Bürger sei zudem ab 2021 bereits in der Finanzplanung berücksichtigt. "Das ist also finanziell zu stemmen."

Stichwort: Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 zunächst befristet eingeführt, um nach der Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Anfangs wurde der Soli als 7,5-prozentiger Aufschlag auf die Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 1995 sind es 5,5 Prozent. 
Seit 1995 gilt der Solidaritätszuschlag zudem grundsätzlich unbefristet. Die Einnahmen fließen allein dem Bund zu und sind nicht zweckgebunden. Zahlen müssen den Soli gleichermaßen die Steuerzahler im Westen und im Osten.

Wofür wird der Soli verwendet?

Steuereinnahmen dürfen generell nicht zweckgebunden sein. Deshalb ist der Soli auch keine West-Abgabe für den Osten. Die Steuer wird sowohl in Ost als auch in West bezahlt, fließt in den Bundeshaushalt und wird dementsprechend für alle anfallenden Ausgaben des Bundes verwendet. Gleichwohl waren die hohen Belastungen des Bundes für die Wiedervereinigung die Begründung für die Steuer. Im Rahmen des Solidarpaktes I erhielten die neuen Länder ab 1995 mehr als sieben Milliarden Euro jedes Jahr. Seit 2005 gilt der Solidarpakt II als Verlängerung der ersten Runde. Der läuft aber noch in diesem Jahr ersatzlos aus. Verschiedene Berechnungen kommen zu dem Schluss, dass der Bund mehr über den Soli einnimmt als er für die Folgen der Wiedervereinigung ausgibt.

Worauf wird der Soli erhoben?

Der Soli ist eine Steuer auf eine Steuer. Denn der Soli wird erhoben auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften) und die Kapitalertragsteuer (also auf Zinsen und Dividenden).

Der Satz von 5,5 Prozent wird auf die jeweilige Steuerschuld berechnet. Eine Ausnahme gibt es bei der Einkommensteuer: Ist die Steuerlast hier kleiner als 972 Euro, wird kein Zuschlag fällig. Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von etwas mehr als 14.000 Euro im Jahr. Umgerechnet ergibt das ein Bruttoeinkommen von ungefähr 18.500 Euro. Wird die Freigrenze allerdings überschritten, wird der Soli auf das gesamte Einkommen fällig, wobei es eine "Gleitzone" zur Vermeidung einer sprunghaften Mehrbelastung gibt.

Was hat Scholz vor?

Ein Beispiel: Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssten nach den Plänen des Finanzministers bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro keinen Soli mehr zahlen. Danach aber schrittweise ansteigend. In seinem Entwurf macht Scholz aus einer harten Freigrenze eine "Gleitzone" nach oben. Schon im Koalitionsvertrag ist von einer "Gleitzone" für die Freigrenze die Rede. Bei Scholz ist daraus eine "Milderungszone" geworden, also eine Art gemäßigter Anstieg für Gutverdiener über 73.874 Euro Jahreseinkommen.

Bei 109.451 Euro Bruttolohn würden erst die vollen 5,5 Prozent fällig werden. Komplett freigestellt von der Soli-Zahlung sind dann 90 Prozent der Arbeitnehmer, weniger bezahlen müssten rund 6,5 Prozent der Steuerzahler. Ein Beispiel: Die Ehefrau ist Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40.800 Euro. Ihr Ehemann ist angestellter Maurer mit einem Jahresbruttolohn von 33.600 Euro. Die Ehepartner haben keine Kinder. Aktuell zahlen sie den Soli in Höhe von 565 Euro jährlich, zukünftig würde der Soli vollständig für diese Familie entfallen.

Wie verläuft die politische Diskussion?

Der ärgste Widerspruch kommt von der FDP. Die Liberalen wollen eine Entlastung für alle, also 100 Prozent. Ansonsten drohen sie mit einer Verfassungsklage. Heute legte die FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg nach: Gerade weil in diesem Jahr der Solidarpakt ende, müsse auch der Soli komplett entfallen. "Die Verfassung gilt für alle. Da gibt es auch keine teilweise Verfassungswidrigkeit, sondern alle Steuerzahler, die bisher belastet wurden, müssen dann nach Ablauf entlastet werden."

FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg, spricht beim 70. FDP-Bundesparteitag

FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg drohte Olaf Scholz eine Verfassungsklage an. Der Soli müsse komplett entfallen, fordert die Liberale.

Dass zunächst nicht alle von einer Soliabschaffung betroffen sind, hält Scholz dagegen für eine Stärke seines Gesetzentwurfs. "Ich glaube, dass es gerecht ist, dass wir die unverändert bestehenden Aufgaben zur Finanzierung der Deutschen Einheit dann von denjenigen tragen lassen, die das allergrößte Einkommen haben." Im Jahr 2019 ende zwar der Solidarpakt, aber keineswegs die Aufgabe der Bundesrepublik, in den ostdeutschen Ländern zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen. "Wir haben da noch viele Aufgaben zu stemmen und zu finanzieren."

Allerdings schließen sich auch Teile der Union der Forderung an, den Soli für alle zu streichen. Jedoch etwas gemäßigter. Unionsfraktionschef im Bundestag Ralph Brinkhaus sieht den Scholz-Plan als "ersten Schritt" hin zu einer vollständigen Streichung des Solis. So ähnlich formulierte es Finanzminister Scholz (SPD) heute auch: "Es ist so, dass wir uns alle einig sind, dass es sich hier um einen ersten Schritt handeln muss." Denn irgendwann müsse man auch in Hinblick auf die verbleibenden Zahler eine Entscheidung treffen.

Damit hält Scholz die Tür offen für die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlages. So könnte er den offenen Konflikt mit den Koalitionspartnern von CDU und CSU verhindern. Ein wichtiges Signal vor dem ersten Koalitionsausschuss nach der Sommerpause am Sonntag.

 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 12. August 2019 um 17:00 Uhr.