Hintergrund Der Streit um das "Schweinepatent"
Kann man ein Schweinezuchtverfahren patentieren? Zumal, wenn es um ein natürliches Gen geht? Diese Frage ist der Kern des Protestes der Gegner des sogenannten Schweinepatents. Die Bauern befürchten, von einem US-Konzern abhängig zu werden. tagesschau.de erklärt die Problematik.
Was ist das "Schweinepatent"?
Das bereits im Juli 2008 erteilte Patent EP 1651777 schützt ein besonderes Verfahren, mit dem Schweine, die ein Schnellwachs-Gen besitzen, für die Zucht identifiziert werden können. Der Test, mit dem das natürlich vorkommende Leptin-Rezeptor-Gen nachgewiesen werden kann, ist eine Erfindung des US-Konzerns Monsanto. Er gehört inzwischen dem Unternehmen Newsham Choice Genetics.
Ziel des Vorhabens ist es, nur Tiere mit dem Leptin-Rezeptor-Gen für die Zucht auszuwählen. Diese Schweine wachsen schneller und werden fetter als ihre Artgenossen. Ihr Fleisch bleibt außerdem besonders saftig.
Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Patentierung?
Die Patentierung des Verfahrens beruht grundsätzlich auf dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) von 1973. Durch die 1998 verabschiedete EU-Biopatentrichtlinie (Richtlinie 98/44/EG) wurde schließlich die Patentierung von Entwicklungen in der Biotechnologie genauer geregelt. Nicht patentierbar sind Pflanzensorten und Tierrassen, sowie Züchtungen von Pflanzen und Tieren, wenn sie "vollständig auf natürlichen Phaenomenen wie Kreuzung oder Selektion" beruhen.
Was fürchten die Gegner?
Gegner der Patentierung sind vor allem Landwirte. Sie befürchten, im schlimmsten Fall vollkommen von der Industrie abhängig zu werden. Für sie ist vor allem wichtig, ob das Patent nur das Verfahren zur Identifizierung des Gens oder das Gen selbst schützt. Im Kern steht die Frage: Muss ein Bauer nur für die Identifizierung von zuchttauglichen Tieren zahlen, oder auch für deren Nachkommen? Und muss er vielleicht sogar dann zahlen, wenn er ein Tier mit dem Gen im Stall hat - auch ohne den Test jemals angewendet zu haben?
Wäre dies der Fall - so das Horrorszenario der Gegner - könnten bald Mitarbeiter der Konzerne die Ställe nach Tieren mit dem Gen durchkämmen und die Bauern zur Kasse bitten. Die Folge wäre nach Einschätzung der Patentgegner faktisch das Ende der bäuerlichen Landwirtschaft. Das Patentamt hätte ihrer Ansicht nach unter Schutz gestellt, was seit Jahrhunderten gängige Praxis der Züchter ist: die natürliche Auswahl und Kreuzung von Tieren.
Was sind die juristischen Fallstricke?
Nach Einschätzung des Europäischen Patentamtes sind solche Befürchtungen grundlos: Zwar habe der ursprüngliche Patentantrag Monsantos auch Teile des Gens enthalten. Diesen Anspruch habe man aber herausgestrichen. Im konkreten Fall bedeutet das nach Ansicht der Behörde, dass der Landwirt nur dann zahlen muss, wenn er den Test tatsächlich benutzt hat.
Nur ist aber diese Einschätzung juristische Interpretationssache. Wie die Konsequenzen aus dem EP 1651777 aussehen, ist im Dickicht der europäischen Strukturen nicht eindeutig zu benennen. Denn über die genaue Reichweite des Patents entscheidet nicht die Behörde, sondern die Gerichte in den einzelnen europäischen Staaten - nach jeweiligem nationalem Recht. Ein europäisches Patentgericht und ein entsprechendes Gemeinschaftsrecht gibt es nicht.