Brandanschlag im Saarland 1991 Anklage wegen Anschlags auf Asylbewerberheim
Mehr als 30 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Saarland hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen Rechtsextremisten unter anderem wegen Mordes erhoben. Ein 27-Jähriger aus Ghana war damals ums Leben gekommen.
Die Bundesanwaltschaft hat mehr als 30 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im saarländischen Saarlouis Anklage erhoben. Gegen den deutschen Rechtsextremisten Peter S. bestehe der hinreichende Tatverdacht, den Brand gelegt zu haben, teilte die Behörde in Karlsruhe mit. Bei dem Anschlag war der aus Ghana geflüchtete Samuel Yeboah gestorben.
Die Bundesanwaltschaft wirft S. nun Mord, versuchten Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vor.
Benzin verschüttet und angezündet
Der Rechtsextremist habe sich am späten Abend des 18. Septembers 1991 in Saarlouis mit Gesinnungsgenossen in einer Gaststätte getroffen und über die rassistisch motivierten Anschläge von Hoyerswerda gesprochen, erklärte die Behörde. Dabei hätten seine Gesprächspartner deutlich gemacht, dass sie solche Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden.
Am frühen Morgen habe S. dann im Treppenhaus der Unterkunft Benzin verschüttet und angezündet. Das Feuer habe sich mit großer Geschwindigkeit ausgebreitet. Yeboah sei an schweren Verbrennungen und einer Rauchvergiftung gestorben. Zwei weitere Bewohner hätten sich nur durch einen Sprung aus dem Fenster retten können, wobei sie verletzt wurden. Die übrigen 18 Bewohner hätten sich unverletzt in Sicherheit gebracht.
S. wurde im April festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Über die Anklage muss nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entscheiden.
Wohl Defizite bei der Polizeiarbeit
Dass die Anklage erst nach 30 Jahren erhoben wurde, hat mehrere Gründe: Die im Saarland geführten Ermittlungen waren eingestellt worden, nachdem kein Täter ermittelt werden konnte. Erst vor rund zwei Jahren hatte die Bundesanwaltschaft wegen neuer Erkenntnisse den Fall übernommen.
Nach der Festnahme des mutmaßlichen Täters hatte sich der saarländische Landespolizeipräsident Norbert Rupp im Namen des Landespolizeipräsidiums dafür entschuldigt, "dass offensichtlich auch Defizite in der damaligen Polizeiarbeit zur Einstellung der Ermittlungen geführt haben".
Im August 2020 hatte er eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung der damaligen Sachbearbeitung eingerichtet. Nach ersten Erkenntnissen wurden Defizite bei Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen festgestellt.