Corona-Pandemie Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz
Mit der Mehrheit der Ampel-Parteien hat der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Eingeführt werden soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr. Mit dem Gesetz endet aber auch die epidemische Notlage.
Der Bundestag hat Änderungen von SPD, Grünen und FDP am Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Damit werden die Corona-Maßnahmen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.
Die Union und die AfD votierten gegen das von den Ampel-Parteien eingebrachte Gesetz, die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. In der anschließenden namentlichen Abstimmung stimmten 398 Abgeordnete mit Ja und 254 mit Nein, 36 Parlamentarier enthielten sich. Der Abstimmung war eine kontroverse, teils hitzige Debatte vorausgegangen.
Keine generellen Schließungen mehr durch Länder
Tritt das Gesetz in Kraft, läuft die Corona-Notlage am 25. November aus, auf der bisher die Maßnahmen beruhen. An ihre Stelle tritt ein Katalog von Maßnahmen, der sich von der bisherigen Rechtslage vor allem darin unterscheidet, dass die Bundesländer keine generellen Schließungen von Schulen, Geschäften, Gastronomie oder Sportstätten mehr anordnen können. Neu eingeführt wird bundesweit die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr. Für Heime und Gesundheitseinrichtungen gelten künftig Testpflichten. Die Länder können auch weiterhin Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen.
Die Union, die sich bei der Abstimmung im Hauptausschuss des Bundestags enthalten hatte, wollte, dass die Corona-Notlage verlängert wird. Der Bundesrat muss noch über das Gesetz abstimmen, er tagt am Freitag. Ministerpräsidenten der Union haben eine Zustimmung in Frage gestellt.