Corona-Beschlüsse Das sind die Regeln bis Ende Januar
Wer in einem Hotspot wohnt, darf keine Ausflüge mehr machen. Die Zahl der Menschen, die sich treffen dürfen, wird weiter begrenzt. Für Reiserückkehrer gelten neue Regeln. Bund und Länder haben mehrere Maßnahmen beschlossen. Ein Überblick.
Lockdown
Der Lockdown wird - so wie es bereits im Vorfeld des Treffens angekündigt wurde - bis zum 31. Januar verlängert. Das heißt: Auch in den nächsten drei Wochen sollen alle Bürger, soweit es möglich ist, zu Hause bleiben. Auch bleiben unter anderem Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und viele Geschäfte weiterhin geschlossen. Betriebskantinen sollen geschlossen werden, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Am 25. Januar wollen Bund und Länder entscheiden, wie es ab dem 1. Februar weitergehen soll.
Kontaktbeschränkungen
Bisher waren Treffen von zwei Hausständen mit bis zu fünf Personen erlaubt. Nun sollen private Zusammenkünfte nur noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt sein. Die bislang geltenden Ausnahmen für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren werden im Beschluss nicht mehr explizit erwähnt. Daraus lässt sich schließen, dass diese nicht mehr gelten. Das hieße etwa, dass sich zwei Paare nicht mehr zum Essen verabreden und zwei Kinder nicht ein weiteres Kind zu Hause besuchen dürfen.
Einschränkung des Bewegungsradius
In Hotspots wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt. Nur bei einem triftigen Grund gibt es Ausnahmen. Im Detail ist unklar, welche Gründe akzeptiert werden. Aber laut Kanzlerin Angela Merkel gehören Arztbesuche und der Weg zur Arbeit dazu. Ausflüge gelten hingegen nicht als triftige Gründe. Die Regelung betrifft nur Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Derzeit sind das rund 70 Landkreise, viele davon in Sachsen und Thüringen. Man würde aber nicht innerhalb einer Stadt wie Berlin den Abstand messen, sagte Merkel.
Eingeschränkte Bewegungsradien gibt es in Deutschland bisher nur in Sachsen, hier dürfen sich die Menschen bereits maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linkspartei) hatte eine entsprechende Regelung auch für sein Bundesland vorgeschlagen.
Die regionalen Verkehrsunternehmen wollen auch bei eingeschränktem Bewegungsradius für Bürger das volle Bahn- und Busangebot zumindest in den Stoßzeiten aufrecht erhalten.
Schulen und Kitas
Schulen und Kindertagesstätten sollen bis mindestens Ende Januar weitestgehend geschlossen bleiben oder nur eingeschränkten Betrieb anbieten. Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen müssten auch in diesem Bereich "entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden", heißt es in dem Beschluss. Dies gilt auch für die Kitas, für die es in den Ländern aber unterschiedliche Regelungen gibt: Einige haben sie geschlossen und bieten Notbetreuung an, andere haben Kitas offengelassen mit dem Appell an Eltern, Kinder trotzdem zu Hause zu betreuen.
Kinderkrankengeld für zehn zusätzliche Tage
Eltern sollen sich in diesem Jahr doppelt so lange für Kinder krankschreiben lassen dürfen wie üblich. Der Bund will gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können.
Freiwillige für mehr Tests in Alten- und Pflegeheimen
Da in Alten- und Pflegeeinrichtungen bisher - trotz Vorgaben - nicht immer ausreichend getestet wurde, sollen nun freiwillige Helfer in die Heime geschickt werden. Die Hilfsorganisationen sollen die Schulungen übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände sollen den Bedarf klären, die Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung unterstützen.
Testpflicht für Einreisende
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll nun zusätzlich eine Testpflicht eingeführt werden. Einreisende müssen sich ab 11. Januar bis zu 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise testen lassen. Unabhängig davon bleibt es bei der zehntägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann auch weiterhin durch ein negatives Ergebnis eines weiteren, frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommenen Tests verkürzt werden. Bestehen bleibt außerdem die Pflicht zu einer digitalen Einreiseanmeldung. Die Bundesregierung hat inzwischen etwa 150 der rund 200 Länder weltweit zu Corona-Risikogebieten erklärt und warnt vor Reisen dorthin. In Europa gibt es kaum noch Regionen, die kein Risikogebiet sind
Zudem soll die Ausbreitung der mutierten Coronaviren "durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne" eingedämmt werden. "Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren", heißt es in dem Beschluss. Die Länder sollten in diesen Fällen die Einhaltung der Quarantäneregeln "verstärkt kontrollieren".
Impfungen
Auch der schleppende Start der Impfungen war Thema der Bund-Länder-Runde. Nach dem Beschluss wollen Bund und Länder allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen noch im Januar ein Impfangebot machen. Auch die Impfstoff-Produktionskapazitäten sollen ausgebaut werden. Wie das im Detail geschehen soll, ist noch unklar. Bundeskanzlerin Merkel will an diesem Mittwoch mit ihren Ministern beraten, wie zusätzliche Produktion durch die Regierung unterstützt werden kann, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.
Wirtschaftshilfen
Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder soll spätestens ab dem 10. Januar erfolgen. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Erste Auszahlungen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III sollen durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Bund und Länder wollen daran arbeiten, die Auszahlungen so schnell wie möglich zu realisieren, heißt es in dem Beschluss.