Google-Suche auf Tablet

Urteil des Bundesgerichtshofs Google muss nur eindeutig falsche Einträge löschen

Stand: 23.05.2023 14:01 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die Position von Suchmaschinen-Betreibern wie Google gestärkt. Demnach müssen Einträge nur dann gelöscht werden, wenn sie nachweislich falsch sind. Selbst aktiv werden müssen die Betreiber nicht.

Suchmaschinen wie Google müssen fragwürdige Artikel über Menschen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können.

BGH orientierte sich am Europäischen Gerichtshof

Die Betreiber sind nicht verpflichtet, diesbezüglich selbst zu ermitteln und auf die Betroffenen zuzugehen. Das entschied der sechste Zivilsenat am BGH. Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).


Kläger wollten kritische Einträge löschen lassen

Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche. Die Kläger wollten, dass mehrere kritische Artikel über ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht. Der BGH gab ihnen allerdings nur in dem Punkt Recht, dass keine Fotos mit ihnen ohne jeglichen Kontext in den Trefferlisten angezeigt werden dürfen - sogenannte Vorschaubilder.

(Az. VI ZR 476/18)

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 23. Mai 2023 um 13:00 Uhr in den Nachrichten und um 13:55 Uhr in der "Wirtschaft am Mittag".