Impfung gegen das Coronavirus Fast 9000 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden
Bundesweit haben einem Medienbericht zufolge 8886 von fast 65 Millionen mindestens einfach Geimpften einen Antrag auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt. Die Anerkennungsquote liegt bei elf Prozent.
Knapp 64,9 Millionen Menschen in Deutschland haben bislang mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten. 8886 dieser Geimpften stellten bisher einen Antrag auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens. Das geht aus einer Abfrage von Daten durch "Zeit Online" unter allen 16 Bundesländern hervor. Damit stellten von jeweils 100.000 gegen das Coronavirus geimpften Menschen im Schnitt knapp 14 einen entsprechenden Antrag.
3488 Anträge und damit etwa 40 Prozent wurden dem Bericht zufolge bisher bearbeitet - davon seien lediglich 379 Fälle anerkannt worden. Das entspricht einer Anerkennungsquote von rund elf Prozent.
Große regionale Unterschiede
Allerdings unterscheidet sich diese stark zwischen den Bundesländern: Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen mit 21 Prozent, gefolgt von Thüringen mit 18 und Berlin mit 17 Prozent. Am wenigsten anerkannte Fälle meldeten Rheinland-Pfalz und Brandenburg mit jeweils fünf Prozent, Bremen mit 2,7 und Sachsen-Anhalt mit 2,2 Prozent.
Die Differenzen könnten unter anderem dadurch begründet sein, dass in manchen Bundesländern aussichtsreiche Anträge mit Priorität bearbeitet werden, heißt es in dem Bericht. In Nordrhein-Westfalen etwa gebe es diese Priorisierung, in Bayern nicht. Das führe zu einer Unschärfe, wodurch die Zahlen nur bedingt vergleichbar seien.
Besonders viele Anträge in Bayern
Die meisten Anträge wurden laut "Zeit Online" in Bayern gestellt - insgesamt 2091. In Nordrhein-Westfalen waren es 1385. Bremen erreichte dagegen nur 79 Anträge, in Hamburg gingen 158 und im Saarland 160 ein.
Bezogen auf die Zahl der Geimpften waren die Menschen in Thüringen besonders antragsfreudig. Pro 100.000 Geimpfte sind beim dortigen Landesverwaltungsamt mehr als 22 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens eingegangen.
Auf Platz zwei und drei folgen Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. Unter den sieben Bundesländern mit den höchsten Antragsquoten sind alle fünf ostdeutschen Länder vertreten.
Diagnosen teils nicht statistisch erfasst
Zu den häufigsten Erkrankungen, die als Impfschaden anerkannt wurden, machten sechs Bundesländer auf Anfrage entweder keine Angabe oder sagten, die Diagnosen würden nicht statistisch erfasst. Die anderen Bundesländer nennen als häufig anerkannte Diagnosen Herzmuskelentzündungen und Fälle von Sinusvenenthrombosen, teils in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen.
Diese Kombination war als sehr seltene, aber schwere Nebenwirkung beim Corona-Impfstoff von AstraZeneca aufgefallen, woraufhin der Impfstoff in vielen Ländern nicht mehr verimpft wurde.
Menschen, die denken, von einem Impfschaden betroffen zu sein, können in dem Bundesland, in dem sie geimpft wurden, einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens stellen - etwa, um eine monatliche Rente zu erhalten.