Auto-Attacke auf Polizisten Urteil gegen "Reichsbürger" rechtskräftig
Die Verurteilung eines sogenannten "Reichsbürgers" wegen einer Auto-Attacke auf einen Polizisten in Südbaden ist rechtskräftig. Damit muss der Mann zehn Jahre in Haft. Das hat der BGH entschieden.
Um jemanden wegen Mordes zu verurteilen und damit möglicherweise "lebenslang" zu verhängen, braucht es besondere Umstände. Es reicht nicht, dass jemand getötet wurde. Der Täter muss zum Beispiel auch noch besonders verachtenswerte Gründe gehabt haben - wie Juristen sagen: "niedrige Beweggründe".
Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem "Reichsbürger"-Fall endgültig festgelegt: Auch die "Reichsbürger"-Ideologie bedroht ganz besonders die Gesellschaft. Deswegen kann wegen Mordes verurteilt und eine besonders hohe Strafe verhängt werden.
Ein sogenannter "Reichsbürger" aus dem Kreis Lörrach hatte einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle umgefahren und schwer verletzt. Der Polizist erlitt massive Kopfverletzungen und ist bis heute dienstunfähig. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Täter wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.
"Reichsbürger"-Motive sittlich auf tiefster Stufe
Das war in Ordnung, sagt jetzt das oberste deutsche Strafgericht. Schon als es um den Haftbefehl gegen den Mann ging, hatten die Karlsruher Richter dazu ausgeführt: "Reichsbürger" wollten sich bewusst über rechtliche Regeln hinwegsetzen, die ganz grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Solche Motive stünden sittlich auf tiefster Stufe.
Damit ist für alle weiteren "Reichsbürger"-Fälle festgelegt: Wer die Bundesrepublik nicht anerkennt und in diesem Geist Straftaten begeht, muss mit den härtesten Strafen rechnen.