Medizinischer Dienst 75 Tote nach Behandlungsfehlern
Der Medizinische Dienst hat seine Statistik über Behandlungsfehler im Jahr 2023 veröffentlicht: Die Zahl der dauerhaften Schäden ist konstant geblieben. In 75 Fällen führte ein Fehler zum Tod, die Dunkelziffer liegt deutlich höher.
Die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen konnten für das vergangene Jahr 3.160 Behandlungsfehler bestätigen, durch die Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wurden. Das waren nur geringfügig weniger als im Vorjahr, wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen in seiner Jahresstatistik für 2023 mitteilt.
Insgesamt gingen die Gutachter des Medizinischen Diensts im vergangenen Jahr 12.438 Patientenbeschwerden und Verdachtsfällen über mögliche Behandlungsfehler nach. In den meisten Fällen (71,1 Prozent) wiesen die Fachleute dem medizinischen Personal kein Fehlverhalten nach.
In etwa jedem vierten Fall wiesen die Gutachter allerdings einen Behandlungsfehler mit Schaden nach. In jedem fünften Fall - das betraf 2.679 Fälle - war der Fehler auch Ursache des erlittenen Schadens. Nur in diesen Fällen bestehen Chancen auf Schadenersatz.
75 Todesfälle - hohe Dunkelziffer
Besonders gravierend sind sogenannte "Never Events". Dazu gehören: Patienten oder Körperteile verwechseln, die falschen Medikamente verabreichen oder Gegenstände nach Operationen unbeabsichtigt im Körper zurücklassen. Rund 150 Versehen dieser Art registrierten die Gutachter im vergangenen Jahr.
In 2,8 Prozent der begutachteten Fälle - insgesamt 75 - führte ein Behandlungsfehler zum Tod. Das sind neun weniger als im vergangenen Jahr. "Never Events" sind Versehen, die laut Gutachtern niemals passieren dürften und vermeidbar wären. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher.
Und auch die Dunkelziffer der Behandlungsfehler sei insgesamt wahrscheinlich deutlich höher. Experten vermuteten, dass es in einem Prozent aller stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schäden kommt. Fachleute gehen außerdem davon aus, dass es jedes Jahr circa 17.000 fehlerbedingte, vermeidbare Todesfälle in Krankenhäusern gibt.
Wer das Gefühl hat, dass bei der eigenen Behandlung ein Fehler passiert ist, der kann sich an seine gesetzliche Krankenkasse wenden. Diese können dann den Medizinischen Dienst einschalten, um den Fall klären zu lassen. Erst dann landet der Fall in der Statistik.
Patientenschützer kritisieren Umgang mit Fehlern
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert den Umgang mit Fehlern in der Medizin scharf. "Patientinnen und Patienten werden hierzulande im Stich gelassen. Denn eine Fehlerkultur in Praxen und Pflegeheimen ist nicht existent", äußerte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Damit Betroffene entschädigt werden könnten, brauche es einen Härtefallfonds, wie er im Koalitionsvertrag versprochen sei.
Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf bestehende Meldeketten: "Sowohl im vertragsärztlichen Bereich als auch in Krankenhäusern verdeutlichen Auswertungen einen hohen Umsetzungsstand von Fehlermanagement und Fehlermeldesystemen", heißt es aus dem Ministerium.