Bundesweites Vorgehen Bundesrat fordert Tierquäler-Register
Bund und Länder wollen gemeinsam stärker gegen Tierquälerei vorgehen. Dazu fordern sie von der Bundesregierung, die Rechtsgrundlage für ein bundesweites Register für Personen zu schaffen, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben.
Bund und Länder wollen ein bundesweites Register für die Daten von Personen, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Auf Initiative Brandenburgs hatte der Bundesrat am 28. Oktober dieses Jahres in einem Entschließungsantrag gefordert, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die Rechtsgrundlage für die Erfassung solcher Daten schafft.
Überwachung von Tierhaltungsverboten bislang schwer möglich
Bislang können lokale Behörden laut Tierschutzgesetz in bestimmten Fällen das Halten oder Betreuen von Tieren untersagen. Das Problem: Solche Verbote für die private und gewerbliche Tierhaltung lassen sich in der Praxis nur sehr schwer kontrollieren.
Tierhalter, die gegen das Tierhaltungsgesetz verstoßen haben, können etwa umziehen, ohne dass die entsprechenden Behörden davon erfahren. Im Verdachtsfall müssen deutschlandweit bisher alle anderen Behörden abgefragt werden. Denn bislang fehlt ein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote.
Laut Angeben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft soll die Bundesregierung nun prüfen, "wie ein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote möglichst effektiv und ressourcenschonend geschaffen werden kann". Hierzu sollen die von der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (AGT) erarbeiteten Daten berücksichtigt werden.
Keine regelmäßige Überwachung privater Tierhalter
Auch Daten von Haltern, die Tiere aus wissenschaftlichen oder Tierversuchszwecken halten, könnten gespeichert werden. Dies betreffe laut Landwirtschaftsministerium "Daten über beantragte und bewilligte, insbesondere aber auch abgelehnte Anträge" auf Erteilung solch einer Erlaubnis.
Laut Entschließungsantrag ist eine regelmäßige Überwachung privater Tierhalter nicht geplant. Eine Kontrolle der Haltungsbedingungen sei der zuständigen Behörde erst anlassbezogen möglich.