Revision abgelehnt BGH bestätigt Haftstrafe gegen Starkoch Schuhbeck
Der Starkoch Schuhbeck muss wohl ins Gefängnis. Das Landgericht München I hatte ihn wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt - das hat der BGH weitgehend als rechtskräftig bestätigt.
Die Verurteilung von Starkoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs weitgehend rechtskräftig. Im Oktober 2022 hatte das Landgericht München I Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Eine Strafe, bei der keine Bewährung mehr möglich ist.
Die Revision blieb nun überwiegend erfolglos. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung des Sternekochs. Die Höhe der Steuerschulden, die eingezogen werden dürfen, müsse aber neu verhandelt werden.
Geld aus Kassen entnommen
Schuhbeck entnahm zwischen 2009 und 2015 täglich Geld aus den Kassen von zweien seiner Restaurants - laut Münchner Gericht insgesamt mehr als vier Millionen Euro. Außerdem ließ er durch einen Mitangeklagten eine Kasse der Restaurants manipulieren.
Der Effekt: Die GmbH und die Holding, die seine Restaurants betrieben, hatten weniger Einnahmen und Schuhbeck musste weniger Einkommenssteuer zahlen. Das Landgericht München I stellte fest, dass er mehr als 1,2 Millionen zu wenig an Einkommenssteuer gezahlt hatte, seine Holding zudem fast eine Million Euro zu wenig an Umsatz- und Gewerbesteuer.
Mit Informationen von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion
(Az. 1 StR 53/23)