Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform Welche Regelungen gelten für die Versicherten?
Der Bundestag hat im November 2010 die Gesundheitsreform für 2011 mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen. Worauf sich CDU, CSU und FDP nach teilweise harten Verhandlungen letztlich geeinigt haben, hat tagesschau.de zusammengestellt.
Wie hoch steigen die Beitragssätze und welchen Anteil zahlen die Arbeitnehmer?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind im Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent gestiegen. Die Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent von ihrem Bruttolohn. Die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent. Ihr Anteil wird künftig eingefroren. Das bedeutet, dass künftige Kostensteigerungen allein von den Arbeitnehmern bezahlt werden.
Wie entwickeln sich die Zusatzbeiträge?
Die Kassen können weiter ndividuell Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Die Zusatzbeiträge werden allein von den Versicherten bezahlt. Bislang galt eine Grenze von einem Prozent des Einkommens. Künftig sollen die Zusatzbeiträge nicht mehr nach oben hin begrenzt sein und unabhängig vom Einkommen erhoben werden können.
Anders als zunächst angekündigt, werden Kassen diese Zusatzbeiträge 2011 wohl erhöhen. Der Verband der Ersatzkassen begründet dies mit den Ende Oktober von Schwarz-Gelb beschlossenen Änderungen an der Gesundheitsreform: Die rund 150.000 niedergelassenen Ärzte sollen zur ohnehin eingeplanten Honorarerhöhung von einer Milliarde noch einmal rund 120 Millionen Euro dazu bekommen, die Kliniken 400 Millionen Euro und die Zahnärzte etwa 27 Millionen Euro zusätzlich. Diese zusätzlichen Ausgaben müssen die Kassen aufbringen, ohne dafür zusätzliche Gelder zu bekomme.
Gibt es einen sozialen Ausgleich für Ärmere?
Es gibt einen sozialen Ausgleich, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird vom Bundesversicherungsamt errechnet. Nach jetzigen Berechnungen wird er bis 2014 nicht höher als 16 Euro sein. Das heißt zum Beispiel für ein Einkommen von 800 Euro im Monat, dass kein Sozialausgleich notwendig ist.
Der tatsächlich von einer Kasse erhobene Zusatzbeitrag kann allerdings höher sein als der vom Bundesversicherungsamt errechnete Durchschnittswert. In dem Fall müsste der Versicherte die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche zahlen - oder er wechselt zu einer günstigeren Kasse.
Wie funktioniert der soziale Ausgleich?
Der Sozialausgleich findet direkt bei den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern statt. Sie prüfen, ob der Zusatzbeitrag zwei Prozent vom Bruttoeinkommen übersteigt und ziehen die entsprechende Summe gegebenenfalls direkt von den Krankenkassen-Beiträgen ab.
Warum steigen die Beiträge?
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren stetig. Gründe sind unter anderem der medizinische Fortschritt und die alternde Bevölkerung. Am meisten geben die gesetzlichen Krankenkassen für die Krankenhausbehandlung, Medikamente und Arzthonorare aus. Die Einnahmen bleiben hinter der Entwicklung der Ausgaben zurück. Das Bundesversicherungsamt rechnet daher im kommenden Jahr mit einem Defizit von elf Milliarden Euro.
Steigen die Beiträge für alle Versicherten?
Nein: Die Beitragsbemessungsgrenze, oberhalb der das Einkommen eines Versicherten beitragsfrei bleibt, sinkt in der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Bruttomonatseinkommen. Bei den davon betroffenen Einkommensgruppen führt dies zu einer minimalen Entlastung.
Wird die Reform ausreichen oder müssen die Versicherten mit weiter steigenden Beiträgen rechnen?
Nach Ansicht von Gesundheitsexperten wirkt die Reform nur kurzfristig - als Überbrückungshilfe für das 2011 erwartete Defizit der Kassen. Langfristig glauben Experten, dass die Kosten im Gesundheitswesen weiter steigen werden - etwa durch die immer älter werdende Gesellschaft. Ohne weitergreifende Reformen würden damit auch die Beiträge weiter klettern.
Zusammengestellt von Nicole Diekmann und Renata Frank, tagesschau.de.