Nach Antisemitismus-Vorwurf Musiker Ofarim wegen Verleumdung angeklagt
Im Oktober behauptete der Sänger Ofarim, er sei in einem Leipziger Hotel antisemitisch beleidigt worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verleumdung gegen ihn erhoben. Der Vorfall habe sich so nicht zugetragen.
Vor etwa sechs Monaten hatte der Musiker Gil Ofarim Antisemitismus-Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels erhoben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gegen den Künstler erhoben. Das teilte die Behörde mit.
Das Geschehen, wie es von Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden war, habe sich "tatsächlich so nicht ereignet", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Musiker habe die Unwahrheit gesagt.
Ofarim hatte das Video Anfang Oktober 2021 vor dem Hotel aufgenommen und darin gesagt, dass ihn ein Mitarbeiter des Hotels aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen - nur dann lasse er ihn einchecken. Der Beschuldigte wies diese Darstellung zurück, das Hotel entband ihn dennoch zunächst von seinen Aufgaben. Das Video ging viral und löste zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus. Der angebliche Vorfall löste eine Debatte über Antisemitismus in Deutschland aus.
Zeugen vernommen, Videoaufnahmen geprüft
Es seien zahlreiche Zeugen vernommen und die Videoaufnahmen mehrerer Überwachungskameras im Hotelbereich geprüft worden. Ein digitalforensischer Sachverständiger sei mit der Sichtung und Begutachtung der Videoaufnahmen mehrerer Überwachungskameras beauftragt worden. Auf den Aufnahmen war den Angaben zufolge offenkundig keine Kette mit einem Stern um den Hals des Sängers zu erkennen.
Ofarim wird auch zur Last gelegt, im Rahmen seiner polizeilichen Vernehmung am 12. Oktober 2021 seine Behauptungen zum angeblichen Geschehensablauf wiederholt und den Hotelmitarbeiter wider besseres Wissen angezeigt zu haben, hieß es. Der betroffene Hotelmitarbeiter wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an. Das Ermittlungsverfahren gegen den Hotelmitarbeiter wurde nun eingestellt.
Landgericht Leipzig entscheidet über Anklage
Im Hinblick auf die große öffentliche Wahrnehmung des vielfach aufgerufenen Videos, die im Anschluss daran entstandene öffentliche Diskussion sowie das nach wie vor bestehende große Interesse der Medien und der Öffentlichkeit an der Sache habe die Staatsanwaltschaft aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage nicht zum Amtsgericht, sondern zum Landgericht Leipzig erhoben. Dieses werde nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.