Antrag zum Heizungsgesetz Förderung soll auf 30.000 Euro begrenzt werden
Die Fraktionen der Ampelkoalition haben ihre Förderpläne zum Heizungsgesetz präzisiert. Laut einem Entwurf soll der Einbau einer klimafreundlicheren Heizung in ein Einfamilienhaus bis maximal 30.000 Euro gefördert werden.
Die Ampel-Fraktionen haben die geplante Förderung für den schrittweisen Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen präzisiert. Laut einem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, sollen die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch für ein Einfamilienhaus bei maximal 30.000 Euro liegen.
Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei ebenfalls 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3000 Euro.
Bundesregierung soll Förderkonzept vorlegen
Das GEG soll am Freitag beschlossen werden. Im Kern sieht es vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.
Der Umstieg soll eigentlich bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden - ein genaues Konzept gibt es aber noch nicht. In dem Ampel-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Förderkonzept vorzulegen und dabei bestimmte "Festlegungen umzusetzen".
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden ähnliche Grenzen nach der Quadratmeterzahl gelten. SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte: "Gerade Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen wir beim Heizungsaustausch kräftig - mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent."
Unterstützung auch für Vermieter und Kommunen
Auch Vermieter, gemeinnützige Träger und Kommunen würden mit einer Grundförderung unterstützt. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte: "Heizen mit fossilem Öl und Gas wird immer teurer. Eine klimafreundliche Heizung spart mittelfristig bares Geld. Den Umstieg gestalten wir sozial und gerecht."
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler betonte, die Menschen könnten im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung selbst entscheiden, ob sie etwa eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung, eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe einbauen möchten. Er warnte vor weitreichenden europäischen Vorgaben.
Laut EU sollen Heizgeräte noch effizienter werden
In ihrem Antrag fordern die Ampel-Fraktionen die Bundesregierung auf, "auf europäischer Ebene eine Harmonisierung relevanter EU-Rechtsakte entlang des Gebäudeenergiegesetzes anzustreben".
Hintergrund ist unter anderem eine Aktualisierung eines EU-Gesetzes zu Vorgaben für die Effizienz neuer Heizgeräte, die laut Entwurf ab 2029 gelten könnten. Heizungen sollen demnach mindestens einen Wirkungsgrad von 115 Prozent aufweisen. Kritiker sehen darin eine Wärmepumpenpflicht durch die Hintertür.
CDU: EU-Vorschläge "in der Praxis kaum umsetzbar"
Zudem wird derzeit über strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden diskutiert. Demnach müssten in den kommenden Jahren viele Immobilien saniert werden. "Die Vorschläge der Kommissionspräsidentin aus der CDU wären extrem teuer für die Bürger und in der Praxis kaum umsetzbar", sagte Köhler mit Blick auf Ursula von der Leyen.
Die EU-Kommission gibt an, ein solcher Wirkungsgrad könne auch schon heute durch Hybridsysteme erreicht werden, die sowohl Energie aus Brennstoffen wie Erdgas, Biokraftstoff oder synthetischen Kraftstoffen als auch Energie aus einer Wärmepumpe oder Solarkollektoren nutzten.