Corona-Pandemie Entscheidung zu Teil-Impfpflicht erwartet
Die Impfpflicht im Gesundheitswesen soll besonders verletzliche Menschen besser schützen. Doch sie ist umstritten. Eilanträge dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Nun folgt die Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Seit Mitte März mussten Pflegeheime und andere medizinische Einrichtungen melden, welche Mitarbeiter noch nicht geimpft sind. Herauskam, dass zum Beispiel in Baden-Württemberg unter zwei Prozent dieser Berufsgruppen keinen Impfschutz hatten. Seither schreiben die Gesundheitsämter die betreffenden Personen an, und falls diese sich endgültig weigern, droht demnächst ein Bußgeld.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar im Eilverfahren die Pflege-Impfpflicht erst einmal vorläufig zugelassen. Nun geben die acht Richterinnen und Richter des ersten Senats ihre endgültiges Votum zu dem Thema ab.
Eilverfahren im Februar ohne Erfolg
Mehrere Hundert Menschen haben sich insgesamt wegen der berufsbezogenen Impfpflicht an das Gericht gewandt. Die erste Verfassungsbeschwerde, die im Dezember in Karlsruhe einging, hat das Gericht als eine Art Pilotverfahren bearbeitet. Hinter dieser ersten Beschwerde stecken allein 46 Personen, und die sind, so das Gericht, ungeimpft oder wollen nicht weiter geimpft werden. Einige seien auch genesen.
Außerdem dabei: Leiter von medizinischen Einrichtungen, die weiter Ungeimpfte beschäftigen wollen. Und Menschen, die zum Beispiel bei ungeimpften Ärzten und Zahnärzten in medizinischer Behandlung sind. Im Eilverfahren im Februar hatte keiner von ihnen Erfolg.
Bisher viel Spielraum für Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter hatten das Gesetz allerdings nur vorläufig geprüft und abgewogen: Was macht mehr Probleme? Wenn wir das Gesetz stoppen oder wenn wir es laufen lassen? Jetzt, wenn sie endgültig entscheiden, müssen sie auch etwas dazu sagen, ob sich bestimmte Berufsgruppen solch eine Pflicht gefallen lassen müssen. Nun hat das Gericht aber bislang schon in anderen Entscheidungen über Corona-Maßnahmen deutlich erkennen lassen, dass es dem Gesetzgeber in der Pandemie einen weiten Spielraum lässt.
Auch in der Eilentscheidung zur berufsbezogenen Impfpflicht geben sie schon Hinweise, wie sie die Lage einschätzen: Die Sachverständigen hätten in der großen Mehrheit gesagt, dass die Impfung einen Schutz bedeutet, auch bei Omikron. Wenn sich Pflegepersonal ansteckt, dann müsse damit gerechnet werden, dass es das Virus weitergibt an diejenigen, die es versorgen soll, zum Beispiel Alte und Kranke. Und das sei sehr gefährlich, weil die Alten und Kranken dann eventuell sogar an Corona sterben könnten.
Zwar hätten die, die sich nicht impfen lassen wollen, berufliche Nachteile. Trotzdem: Auch wenn es eventuell möglich sei, dass eine Impfung schwerwiegende Nebenwirkungen hat, die Gefahren für die vulnerablen Gruppen, also die Alten und Kranken, die betreut werden müssen, seien viel größer.
Klar genug formuliert?
Manchmal entspricht die Entscheidung im Eilverfahren nicht dem, was die Richter endgültig sagen. Aber häufig bestätigen sie später das, was sie vorab entschieden haben. Deswegen ist nicht unbedingt zu erwarten, dass die Impfpflicht für bestimmte Berufe jetzt kippt.
Nur in einem Punkt waren die acht Richterinnen und Richter schon im Eilverfahren unzufrieden: Das Gesetz sei nicht klar genug formuliert. Es gebe zu komplizierte Verweisungen auf andere Vorschriften. Sehr wahrscheinlich, dass sie hier sagen: Bitte hier klarer werden.