Corona-Pandemie Hälfte der Bevölkerung ist geboostert
Jeder zweite Bundesbürger hat laut RKI mittlerweile eine Auffrischungsimpfung erhalten. Dem Gesundheitsminister zufolge sollte das im Fall einer Impfpflicht-Einführung für die Grundimmunisierung ausreichen.
Mindestens die Hälfte der Bevölkerung hat eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Knapp 41,7 Millionen Menschen (50,1 Prozent) seien inzwischen geboostert, teilte das Robert Koch-Institut mit. Knapp 61 Millionen Menschen (73,3 Prozent) seien vollständig geimpft, 75,4 Prozent hätten eine Impfung bekommen. Die Bundesregierung strebt 80 Prozent Erstgeimpfte bis Ende Januar an.
Um als vollständig geimpft zu gelten, braucht es derzeit in der Regel zwei Impfungen. Noch zählt das RKI auch Menschen, die nur eine Dosis des Johnson-&-Johnson-Präparats erhalten haben, mit. Allerdings wird das gerade umgestellt. Künftig sollen Johnson-&-Johnson-Geimpfte nur noch nach einer zweiten Impfdosis - möglichst mit einem mRNA-Impfstoff wie dem von BioNTech/Pfizer oder Moderna - von den 2G-Regeln profitieren.
Nicht geimpft sind derzeit 24,6 Prozent der Bevölkerung (20,5 Millionen Menschen). Für gut vier Millionen Menschen im Alter von null bis vier Jahren steht bisher kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung.
Lauterbach: Drei Impfungen wohl ausreichend
Vor dem Hintergrund einer gerade diskutierten allgemeinen Impfpflicht rechnet Gesundheitsminister Karl Lauterbach nicht damit, dass hierfür nach einer Dreifachimpfung noch eine vierte Dosis zwingend notwendig sein wird. "Wer heute oder künftig über drei Impfungen mit mRNA-Impfstoffen oder einem ähnlich wirksamen Impfstoff verfügt, verfügt über eine gute Grundimmunisierung", sagte der SPD-Politiker der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Die heutige Dreifachimpfung würde somit jeder Impfpflicht Genüge tun."
Lauterbach betonte, es werde einzig und allein an einer "Pflicht zum Nachweis einer Impfung" gearbeitet. "Kein Arzt soll dazu verpflichtet werden, Menschen von einer Impfung zu überzeugen oder sie dazu zu drängen. Denn es wird keinen Impfzwang geben", sagte Lauterbach mit Blick auf eine Reaktion der Kassenärzte, die die Durchsetzung einer staatlich verhängten Impfpflicht in den Praxen strikt abgelehnt hatten.
Mit Blick auf die Booster-Impfungen sprächen weltweit alle bisherigen Erkenntnisse dafür, "dass eine solche Grundimmunisierung zwar nicht immer vor einer Infektion, sehr wohl aber dauerhaft vor schweren Covid-Erkrankungen schützt", betonte der Gesundheitsminister. Ein Nachlassen dieses Schutzes in dieser Hinsicht sei noch nicht festgestellt worden und er rechne auch nicht damit, betonte Lauterbach.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht definitiv im März
Während über eine mögliche allgemeine Impfpflicht gerade noch debattiert wird, bekräftige Lauterbach die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht im März. "Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sorgen dafür, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im März greift und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Omikron-Welle", sagte der Minister der Zeitung.
Er erteilte damit Forderungen eine klare Absage, die für den 15. März geplante Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu überdenken. "Wenn bis dahin alle Angestellten in medizinischen Einrichtungen geimpft sind, kann das Virus ältere und kranke Menschen nicht mehr so leicht treffen. Dass wieder massenweise Pflegebedürftige an Corona sterben, müssen wir mit allen Mitteln verhindern", betonte der SPD-Politiker.
Nach der vom Bundestag am 10. Dezember beschlossenen Reform des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt ab 16. März eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen. Teile der Sozialbranche befürchten, dass sich die Personalknappheit in Einrichtungen mit der Einführung weiter verschärft, weil dann ungeimpfte Angestellte nicht mehr zum Dienst erscheinen können.