Corona-Regel im Bundestag AfD-Eilantrag gegen 2G-Plus scheitert
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die 2G-Plus-Regel im Bundestag abgewiesen. Die Partei hatte mit einem "Zweiklassensystem" argumentiert. Dies konnten die Richter nicht nachvollziehen.
Auf dem Höhepunkt der Omikron-Welle Anfang Januar 2022 hat auch der Bundestag seine Corona-Regeln verschärft, aus 3G wurde 2G-Plus. Nicht geimpfte und nicht genesene Abgeordnete können seitdem an Plenar- und Ausschutzsitzungen nur getestet und auf gekennzeichneten Tribünenplätzen teilnehmen. Dagegen klagte die AfD-Fraktion im Eilverfahren. Ihre Begründung: Effektive Oppositionsarbeit sei so für die Mitglieder der AfD-Fraktion nicht möglich. Die AfD sieht durch 2G-Plus sogar ein "völlig neues Zweiklassensystem im deutschen Parlamentarismus".
Gericht sieht keine schweren Nachteile
Der Eilantrag der AfD-Fraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht nun gescheitert. Das Gericht sieht keine schweren Nachteile für die Parlamentsarbeit der AfD-Abgeordneten und keine Notwendigkeit für eine Eilanordnung. Eine "Zweiklassengesellschaft" im Parlament drohe nicht. 2G-Plus gelte gleichermaßen für alle Bundestagsabgeordneten, unabhängig davon, ob sie zur parlamentarischen Mehrheit oder Minderheit gehörten.
Obwohl es sich um eine Eilentscheidung handelt, setzte sich das Bundesverfassungsgericht sehr detailgenau mit den Beschwerden der AfD auseinander: Auch von den Tribünen aus könnten AfD-Abgeordnete ihre Rede-, Stimm- und Antragsrechte ausüben. Und auch wenn die AfD argumentiere, dass auf der Tribüne des Plenarsaals "Gemurmel, Raunen oder die ganze Stimmung im Saal" nicht mitzubekommen seien, dann spreche das dennoch nicht gegen eine gleichberechtigte Mitwirkung an der Parlamentsarbeit.
Die 2G-Plus-Regelung hat der Bundestag bis zum 13. März befristet. Die praktische Bedeutung des von der AfD angestrengten Verfahrens ist also gering.