Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht.

Bundestag für Grundgesetzänderung Bundesverfassungsgericht wird besser geschützt

Stand: 19.12.2024 13:04 Uhr

Mehr Schutz für das Bundesverfassungsgericht - darauf hat sich eine breite Mehrheit im Bundestag geeinigt. Künftig werden die Regeln für die Richter im Grundgesetz festgeschrieben. So sollen sie vor politischer Einflussnahme geschützt sein.

Der Bundestag hat für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts gestimmt. Regeln, die das Bundesverfassungsgericht betreffen, sind künftig im Grundgesetz verankert und können so schwerer geändert werden.

Der von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP eingebrachte Entwurf erreichte in dritter Lesung die erforderliche Mehrheit, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki mitteilte. 600 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 69 dagegen. Notwendig war eine Zwei-Drittel-Mehrheit - also mindestens 489 Stimmen.

Frank Bräutigam, SWR, zu der Reform für besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts

tagesschau24, 19.12.2024 14:00 Uhr

Situationen wie in Polen und Ungarn verhindern

Mit dem Gesetz, auf das sich die frühere Ampelkoalition bereits im Sommer mit der Union geeinigt hatte, wird im Grundgesetz unter anderem die Zahl der Senate und der Richterinnen und Richter festgeschrieben. Auch die zwölfjährige Amtszeit, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren sollen im Grundgesetz verankert werden. Bisher ist das im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte, anders als das Grundgesetz. Hier ist immer eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Durch die Reform soll das Gericht stärker vor politischen Einflussnahmen geschützt werden, wie es sie beispielsweise in Polen oder Ungarn gegeben hatte. Dort wurde nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt, indem die Unabhängigkeit der Justiz beschädigt wurde.

Regeln für Verfassungsrichter ändern sich nicht

Die grundlegenden Organisationsprinzipien des Bundesverfassungsgerichts werden durch das Gesetz nicht geändert. Künftig werden sie aber im Grundgesetz festgehalten. Mit der Verankerung würde für eine Änderung künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Das könnte in der Sitzung der Länderkammer am Freitag passieren. Auch im Bundesrat wird mit einer breiten Mehrheit gerechnet.

Abgeordnete geben bei der namentlichen Abstimmung bei der Sitzung des Bundestags ihre Stimmkarten ab.

600 Abgeordnete stimmten für die Grundgesetzänderung. Damit wurde die nötige Mehrheit weit übertroffen.

AfD sieht sich als Ziel

Die Reform sei notwendig, um kein Einfallstor für die Feinde der Demokratie offen zu lassen, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der abschließenden Debatte. Die SPD-Politikerin erinnerte an die Weimarer Demokratie. Deren Scheitern sei auch auf das Versäumnis zurückzuführen, "die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten", diese "zu schützen und zu verteidigen". Weiter sagte Faeser:

Wenn Autokraten an die Macht kommen, wenden sie sich fast immer als erstes gegen die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Justiz.

AfD und BSW lehnten das Gesetz ab. Sie kritisierten vor allem den Ersatzwahlmechanismus, bei dem im Fall einer Blockade im Bundestag der Bundesrat mehr Richter wählen könnte. Dort würden vor allem Unionsparteien und SPD entscheiden, kritisierte der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi. Er warf den beteiligten Parteien vor, sich als "die wackeren Verteidiger des Rechtsstaats gegen die böse AfD" darzustellen. Diese Realität existiere aber "wie im Märchen" nicht. Die anderen Parteien wollten das Gericht vielmehr "weiter unter sich aufgeteilt halten", sagte Jacobi.

"Das geht so nicht", kritisierte die BSW-Abgeordnete Amira Mohamed Ali.

Anne-Katrin Mellmann, ARD Berlin, tagesschau, 19.12.2024 16:07 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 19. Dezember 2024 um 14:00 Uhr.