Cannabis-Konsum Kabinett für Legalisierung - trotz Kritik
Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Allerdings müssen noch EU-rechtliche Bedenken geklärt werden - und die Kritik an dem Vorhaben reißt nicht ab.
Das Bundeskabinett hat die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach zur Legalisierung von Cannabis gebilligt. Seine Eckpunkte zum geplanten Gesetz sehen vor, Erwerb und Besitz "bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum" straffrei zu lassen. Der private Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt.
"Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen", heißt es in den Eckpunkten weiter. Für die Abgabe von Cannabis an Menschen ab 21 Jahren soll es keine Obergrenze für den THC-Gehalt geben, für jüngere Erwachsene wird eine solche Maßnahme geprüft.
Lauterbach: Gesundheitsschutz im Vordergrund
Lauterbach erklärte, die Priorität dieses Vorhabens sei es, den Kinder-, Jugend-, und Gesundheitsschutz im Vergleich zur gegenwärtigen Situation zu verbessern. Der Verbrauch von Cannabis und der THC-Gehalt seien gestiegen. Man habe in den vergangenen Jahren ein zunehmend problematisches Suchtverhalten und einen florierenden Schwarzmarkt mit der damit einhergehenden Kriminalität beobachtet. Dies führe zu hohen Verfolgungskosten und dazu, dass "Menschen in einen Sog der Kriminalität" geraten: "Die Tendenz geht in die falsche Richtung." Die Drogenpolitik müsse erneuert werden.
Internationales Recht könnte Vorhaben kippen
Mit der Vorlage setzt Lauterbach ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung um. Nach dem Kabinettsbeschluss soll nun das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen.
Der rechtliche Rahmen biete "begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen", heißt es auch in dem vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier. Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.
EU-Kommission soll prüfen
Lauterbach sagte, man werde die Eckpunkte der EU-Kommission zuleiten und um eine Vorabprüfung bitten, ob ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden würde. Sollte dies der Fall sein, werde man von dem Gesetz Abstand nehmen, sagte der Gesundheitsminister. Es werde keine "Hängepartie" wie bei der Autobahnmaut geben. Man interpretiere die bestehenden Verträge so, dass die Entkriminalisierung und dem Schutz der Bevölkerung diesen besser gerecht werde.
Kritik aus Bayern
Die bayerische Landesregierung bekräftigte ihre Kritik an dem Vorhaben. "Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der "Augsburger Allgemeinen". Der Konsum von Cannabis berge "wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken". Holetschek warnte zudem vor einem "Drogentourismus nach Deutschland".
Warnung vom Apothekerverband in NRW
Der Apothekerverband Nordrhein rügte Lauterbachs Vorhaben. "Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat sich eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums gewarnt", sagte Verbandschef Thomas Preis der "Rheinischen Post".
Die Apotheken sähen sich dabei in einem beruflichen Konflikt, sagte Preis. Zwar seien sie aufgrund ihrer fachlichen Expertise bestens geeignet, die notwendigen hohen Qualitätsstandards bei der Abgabe und Beratung zu erfüllen. "Andererseits sind Apothekerinnen und Apotheker Heilberufler", betonte der Verbandschef. Besonders kritisch wird demnach eine "mögliche Wettbewerbssituation mit rein kommerziellen Anbietern gesehen".