Europarechtliche Hürden Gutachter sehen Grenzen bei Cannabis-Legalisierung
Teile der Ampel-Pläne für eine Legalisierung von Cannabis sind möglicherweise nicht mit Europarecht vereinbar. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hervor.
Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr Cannabis legalisieren. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben nun im Auftrag des CSU-Abgeordneten und Gegners der Legalisierungspläne, Stephan Pilsinger, untersucht, wie sich das Vorhaben mit dem Europarecht vereinbaren lässt.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss: Es ist prinzipiell möglich, den Privatkonsum in Deutschland straffrei zu stellen - konkret Besitz, Kauf und Anbau. Auch ist es möglich, den gemeinsamen Anbau von Cannabis in Vereinen zu erlauben, wenn es medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken dient.
Rechtliche Fragen bei Cannabis-Clubs
Europarechtlich kompliziert sei es aber, wie damit umgegangen werden soll, wenn Mitglieder solcher sogenannten Cannabis-Clubs ihre Pflanzen nicht selbst aufziehen.
Der CSU-Gesundheitspolitiker Pilsinger fühlt sich durch das Gutachten bestätigt. Es zeige ganz klar, dass die aktuellen Gesetzesvorschläge der Ampelkoalition europarechtswidrig seien. Er forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu auf, sich von dem "illusorischen Projekt" zu verabschieden.
Die Bundesregierung will es Erwachsenen erlauben, eine begrenzte Menge Cannabis privat anzubauen oder über eine nicht gewinnorientierte Vereinigung beziehen zu können. Zudem soll es im Rahmen regionaler Modellvorhaben lizenzierte Fachgeschäfte geben, in denen Erwachsene Cannabis kaufen können. Ziel ist es unter anderem, dadurch den Schwarzmarkt zurückzudrängen.