Öl- und Pelletheizungen Hilfen für weitere Heizarten
Die Ampelkoalition hat sich auf Hilfen für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen geeinigt. Ein Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht rückwirkende Entlastungen zum 1.1.2022 bis 1.12.22 vor.
Die Ampelkoalition hat sich auf Härtefallregelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geeinigt, die mit Öl oder Pellets heizen. Einem Eckpunktepapier zufolge, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sollen private Haushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsbezogenen Brennstoffen wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, rückwirkend zum 1.1.2022 bis 1.12.22 finanziell entlastet werden.
Maximal 2000 Euro pro Haushalt
Beantragt und abgewickelt werden kann das im jeweiligen Bundesland. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dafür eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen.
Maximal 2000 Euro pro privaten Haushalt kann ausgezahlt werden. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.
Verbraucher vor allem im ländlichen Raum
Wie die jeweiligen Bundesländer die Hilfen auszahlen, müssen die einzelnen Länder nun klären. Die Härtefallregelung wird im Zusammenhang mit der Gas- und Strompreisbremse eingeführt.
Seit Wochen wurde Kritik laut, dass private Haushalte zwar bei der Gas- und Stromrechnung finanziell entlastet werden, beim Heizen mit Öl- oder auch Pellets aber nicht berücksichtigt werden. Vor allem im ländlichen Raum sollen viele Verbraucherinnen und Verbraucher von dieser Regelung profitieren.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version stand als Zeitraum für die Härtefallregelung 1.1.2022 bis 31.12. 2022. Im Laufe der Verhandlungen der Ampelfraktionen wurde dann als Stichtag der 1.12.2022 festgelegt. Rechnungen über Öl- oder auch Pelletkauf nach diesem Stichtag können nicht mehr eingereicht werden.