Bundestag beschließt Pauschale Rentner bekommen einmalig 300 Euro
Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember eine Einmalzahlung von 300 Euro zur Entlastung bei den Energie- und Lebensmittelkosten. Dies hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Nur die AfD stimmte nicht dafür.
Der Bundestag hat die Energiepreispauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner beschlossen. Grund sind die hohen Energiepreise. Die Einmalzahlung soll bis zum 15. Dezember geschehen. Lediglich die Abgeordneten der AfD enthielten sich, da ihnen die Pläne nicht weit genug gingen. Alle übrigen Fraktionen stimmten dafür.
Auf die Pauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. Bei den vorherigen Paketen waren keine Entlastungen eigens für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen gewesen. Berufstätige hatten schon im September mit dem Bruttogehalt eine Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen.
Umsetzung soll unkompliziert geschehen
Die SPD-Politikerin Kerstin Griese sprach von einer "schnellen, unkomplizierten und umfassenden Umsetzung" des Gesetzes. Es gehe nun um "zielgerichtete Hilfen", da die hohen Energiepreise für viele Menschen existenzbedrohend seien.
Der CSU-Politiker Max Straubinger begrüßte den Schritt grundsätzlich, denn die Regierung habe die Älteren zuvor "im Regen stehengelassen". Zugleich kritisierte er die Umsetzung der Maßnahme - so würden etwa Unfallopfer und Opfer von Gewalttaten, die Renten erhielten, ebenso wenig bedacht wie Freiberufler.
Zahlung soll automatisch geschehen
Rund 20 Millionen Rentner werden nun von der Finanzspritze profitieren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden - die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat.
Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Die Pauschale wird nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Sie soll jedoch der Steuerpflicht unterliegen. Die Kosten des Bundes für das Paket belaufen sich auf 6,4 Milliarden Euro.