Bundesinnenministerin Faeser Grenzkontrollen "so lange wie nötig"
Die Bundespolizei soll weiter Einreisende kontrollieren. Erst wenn die irreguläre Migration "merklich" zurückgeht, will Bundesinnenministerin Faeser die Kontrollen aufheben.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hält weiter an Grenzkontrollen zu einigen deutschen Nachbarländern fest. Das erklärte die SPD-Politikerin bei einem Ortstermin an der deutsch-polnischen Grenze. Gelten soll dies weiterhin für die Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz.
"Für mich bleiben die Grenzkontrollen so lange wie nötig", sagte Faeser bei einem Besuch deutscher und polnischer Grenzpolizistinnen und -polizisten in Görlitz. Ziel sei es, die Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Migration und der Schleuserkriminalität bis auf weiteres aufrechterhalten. Schon jetzt sei klar, dass die Grenzkontrollen wirkten, sagte die SPD-Politikerin. Die irreguläre Migration sei rückläufig.
Die Kontrollen müssten aus ihrer Sicht so lange erfolgen, bis die irreguläre Migration "merklich" zurückgegangen sei. Bisher waren die stationären Kontrollen lediglich bis zum 15. Dezember 2024 geplant. Vermutlich werden sie jetzt verlängert, bis die Reform des europäischen Asylsystems greift, so Faeser.
Grüne beklagen sich bei von der Leyen
Zuvor hatten hatten Grünen-Abgeordnete aus EU-Parlament, Bundestag und Landesparlamenten in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die stationären Kontrollen kritisiert. Sie stellten eine "Belastung für die Menschen und Unternehmen in den Grenzregionen" dar, hieß es darin.
Von der Leyen forderten die Grünen auf, "die gründliche Evaluierung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der stationären Binnengrenzkontrollen Deutschlands" zu veranlassen.
Auch an der Autobahn A12 kontrolliert die Bundespolizei die einreisenden Fahrzeuge.
Kontrollen laufen seit Oktober 2023
Nach langem Zögern hatte Faeser Mitte Oktober vergangenen Jahres vorübergehende stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz eingeführt. Zu Österreich gibt es solche Kontrollen schon seit der Flüchtlingskrise von 2015.
Im europäischen Schengenraum sind das Reisen und der Güterverkehr normalerweise ohne Grenzkontrollen möglich. Werden von Mitgliedstaaten Kontrollen eingeführt, muss dies gegenüber der EU-Kommission begründet werden. Genehmigen muss sie die Brüsseler Behörde aber nicht.