Gas-Abschlag im Dezember Entlastung für höhere Einkommen steuerpflichtig
Wer mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdient, soll die staatliche Einmalzahlung vom Dezember versteuern. Das hat laut SPD der Wirtschaftsausschuss des Bundestags beschlossen. Fraktionsvize Post lobt das als sozial gerecht.
Die für Dezember geplante Entlastung bei den Vorauszahlungen für Gas- und Fernwärmerechnungen soll für höhere Einkommen ab etwa 75.000 Euro jährlich nun doch steuerpflichtig sein. Dies habe der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschlossen, sagte SPD-Vizefraktionschef Achim Post der Nachrichtenagentur Reuters.
"Deutliche Gerechtigkeitslinie"
"Mit der Übernahme der Gasabschläge im Dezember entlastet der Bund Bürger und Betriebe um rund neun Milliarden Euro. Die Ampel-Koalition hat sich heute darauf geeinigt, dass sehr große Einkommen diese Entlastung versteuern müssen", sagte Post. Er sprach von einer deutlichen Gerechtigkeitslinie, die dadurch eingezogen werde.
Damit folge man der Empfehlung der Gaspreiskommission und schaffe einen sozial gerechten Ausgleich, "um insbesondere die kleinen und mittleren Einkommen zu unterstützen - denn diese sind es, die die steigenden Energiepreise am deutlichsten im eigenen Geldbeutel spüren", so Post.
Der Abschlag soll für Steuerpflichtige, die den Solidaritätszuschlag entrichten, mit der Abrechnung der Versorger und Verwalter frühestens für den Veranlagungszeitraum 2023 zu versteuern sein, heißt es in dem Änderungsbeschluss des Ausschusses.
Bisher war nur geplant, dass die ab März 2023 geplanten Entlastungen durch die Gaspreisbremse für höhere Einkommen steuerpflichtig sein sollen. Das Gesetz für die Übernahme der Abschlagzahlungen für Gas und Fernwärme soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.