Oberverwaltungsgericht urteilt Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro
Rückschlag für Gerhard Schröder: Ein weiteres Gericht sieht keinen Anspruch des Altbundeskanzlers auf ein staatlich finanziertes Büro im Bundestag. Überraschend tauchte er persönlich vor Gericht auf.
Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden: Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat keinen Anspruch auf sein früheres Büro mit Personal im Bundestag. Es wies seine Klage gegen die Bundesrepublik zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2023.
Ein solcher Anspruch folge weder aus dem Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, sagte der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki. Zwar stelle der Staat nach einer jahrzehntelangen Praxis Büros für Altkanzler, damit sie weiterhin öffentliche Aufgaben erfüllen können. Aus dieser Praxis könnten aber keine rechtlichen Wirkungen abgeleitet werden. "Sie begründet insbesondere keinen Rechtsanspruch des früheren Amtsinhabers", teilte das Gericht mit.
Bundestag hatte Büro nach Kriegsbeginn gestrichen
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, das Büro gestrichen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, was aber seit dem Frühjahr 2022 Pflicht ist.
Die Kritik an Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin wurde nicht ausdrücklich als Grund für die Neuregelung genannt, allerdings war von Konsequenzen "angesichts des russischen Überfalls" die Rede.
Schröder sprach persönlich vor Gericht
Das wollte Schröder nicht hinnehmen. Überraschend erschien er heute zusammen mit seiner Frau Soyeon Schröder-Kim im großen Saal des Oberverwaltungsgerichts. Zur Begrüßung sagte der Vorsitzende Richter Wolnicki: "Es ist schön, dass Sie selbst gekommen sind, das ehrt uns."
Das frühere Büro mit mehreren Mitarbeitern, die vom Staat bezahlt wurden, sei wichtig für seine Arbeit als Altkanzler, sagte Schröder bei der mündlichen Verhandlung. Er halte die Bezahlung von Büro und Mitarbeitern für eine "großzügige Regelung, aber eine angemessene".
Schröder argumentiert mit Vermittlungsversuchen
Schröder sagte weiter, er habe versucht, im Krieg zwischen Russland und der Ukraine zu vermitteln und werde auch immer wieder von Bürgern, die im Streit mit dem Staat oder anderen Institutionen lägen, um Hilfe gebeten. Weil ihm sein Büro im Bundestagsgebäude gestrichen worden sei, müsse er solche Tätigkeiten als Privatmann leisten, obwohl sie ausschließlich mit seinem früheren Amt zusammenhingen.
Sein Versuch, auf Bitte der Ukraine im Krieg mit Russland zu vermitteln, sei mit aufwendigen Reisen und Gesprächen verbunden gewesen. So etwas könne er privat kaum organisieren. Das Protokoll bei Gesprächen habe seine Ehefrau geführt, weil er keine Mitarbeiter gehabt habe. "Ich will hier nur deutlich machen, dass solche Gespräche nur entstehen wegen meines früheren Amtes."
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Wenn Schröder Revision einlegt, könnte der Fall als nächstes vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision zugelassen.