SPD-Abgeordneter Grötsch Der Bund hat jetzt einen Polizeibeauftragten
Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition den ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt. Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch soll künftig Ansprechpartner für alle Bundespolizisten, aber auch für Bürger sein.
Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch wird erster Polizeibeauftragter des Bundes. Der Bundestag wählte den ehemaligen Polizisten mit den Stimmen der Ampelkoalition in das neu geschaffene Amt. Es soll als unabhängige Anlaufstelle außerhalb der behördlichen Strukturen des Bundes dienen.
An Grötsch können sich künftig sowohl bei der Polizei Beschäftigte als auch Bürger wegen etwa möglichen Fehlverhaltens von Beamten und struktureller Missstände in den Polizeibehörden wenden. Der 48-jährige Grötsch erhielt bei der Wahl 416 Stimmen. 215 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 38 enthielten sich.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gratulierte Grötsch zur Wahl: Er bringe große Erfahrung für das Amt mit und habe die hohe Glaubwürdigkeit, die es für diese neue Aufgabe braucht, erklärte sie. Offiziell ernannt wird Grötsch Freitagnachmittag von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).
Grötsch hat Erfahrung als Bereitschafts- und Grenzpolizist
Grötsch wurde in Bayern zum Polizeibeamten ausgebildet und war danach unter anderem bei der Bereitschaftspolizei und der Grenzpolizei beschäftigt. Er ist auch Mitglied der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Seit 2013 sitzt Grötsch für die bayerische SPD im Bundestag, seit Oktober 2014 ist er Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium. Von 2018 bis 2021 war er stellvertretender innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion.
Bundestag und Bundesrat hatten im Januar für die Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten gestimmt. Dieser soll eine Ergänzung zu den bereits möglichen behördeninternen Ermittlungen und disziplinar- oder arbeitsrechtlichen Möglichkeiten sein.
Damit werde auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei gestärkt und den Beschäftigten selbst eine Möglichkeit gegeben, sich gegen möglicherweise ungerechtfertigte Anschuldigungen zu verteidigen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen.
Grötsch soll zuständig sein für die dem Bund untergeordneten Polizeibehörden, also die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Einige Bundesländer, denen die meisten Polizeikräfte in Deutschland untergeordnet sind, haben eigene externe Polizeibeschwerdestellen.