Früherkennung Hautärzte fordern staatliche Hautkrebsvorsorge
Gesetzlich Versicherte über 35 Jahren können alle zwei Jahre kostenlos zur Hautkrebsvorsorge gehen. Zu wenige Menschen würden das jedoch wahrnehmen, kritisieren Hautärzte. Sie fordern, häufiger und gezielter einzuladen.
Die deutschen Hautärzte fordern eine staatlich organisierte Hautkrebsvorsorge. "Dadurch wäre sichergestellt, dass wir auch alle Bevölkerungs- und Risikogruppen erreichen", sagte der Präsident des Berufsverbands Deutscher Dermatologen, Ralph von Kiedrowski, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Die Gesundheitsbehörden müssten dann etwa 35,7 Millionen Versicherte gezielt anschreiben und zum kostenlosen freiwilligen Hautkrebsscreening einladen. Das sei weit besser als das "wilde Screening", das es in Deutschland aktuell gebe, kritisierte der Verbandspräsident.
Kiedrowski: Häufigere Vorsorgeuntersuchungen für alle
Derzeit kann jeder gesetzlich Versicherte über 35 alle zwei Jahre kostenlos zur Hautkrebsvorsorge gehen. Nur etwa jeder Dritte nimmt dieses Angebot den Angaben zufolge wahr. Kiedrowski sprach sich ebenfalls dafür aus, Früherkennungsuntersuchungen nicht nur häufiger, sonder auch Jüngeren anzubieten. "Besonders Kinder und Jugendliche sind im Hinblick auf den schwarzen Hautkrebs gefährdet, da sie durch das Hautkrebs-Screening nicht erfasst werden", sagte er.
Der hellere Hautkrebs gilt als besser behandelbar, Kiedrowski befürchtete hier jedoch künftig einen Anstieg: "Die Fälle von hellem Hautkrebs werden über uns noch hereinbrechen, weil die Menschen immer älter werden."
300.000 Hautkrebsfälle pro Jahr
In Deutschland erkranken laut der Deutschen Krebshilfe mehr als 300.000 Menschen jährlich an Hautkrebs, davon in mehr als 40.000 Fällen an dem gefährlichen sogenannten schwarzen Hautkrebs (Malignes Melanom). Schon jetzt führen niedergelassene Hautärzte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zufolge mindestens 700.000 Hautkrebs-Operationen jedes Jahr durch.
Ein organisiertes Programm mit Einladungssystem einzuführen, sei jedoch "sehr unwahrscheinlich", "solange es keine vergleichbaren von der Europäischen Kommission veröffentlichten Europäischen Leitlinien für die Hautkrebsfrüherkennung gibt", zitiert die Zeitung das Bundesgesundheitsministerium.
Die Richtlinien etwa zur Häufigkeit von Hautkrebsvorsorgen werden demnach zudem nicht vom Bundesgesundheitsministerium, sondern vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, in dem Krankenhäuser, Kassen und auch die Kassenärztliche Vereinigung sitzen.