Lauterbach zur Hotspot-Regel "Handeln und nicht beklagen"
Am Wochenende werden die nationalen Corona-Schutzmaßnahmen auslaufen. Es gebe dafür keine rechtliche Grundlage mehr, erklärte Gesundheitsminister Lauterbach nach einem Spitzentreffen. Nun müssten die Länder die Hotspot-Regel auch umsetzen.
Das aktuelle Infektionsschutzgesetz mit seiner Hotspot-Regel wird von Samstag an überall in Deutschland greifen. Das stellte Gesundheitsminister Karl Lauterbach nach Beratungen mit seinen Länderkollegen klar. In der Runde habe es keine Mehrheit gegeben, die Basisschutzmaßnahmen zu ändern, sagte er. Genau das hatten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland im Vorfeld des Treffens verlangt. Ihr Forderungspapier liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Sie wollten über den 2. April hinaus die Maskenpflicht bundesweit vorschreiben sowie Übergangsfristen verlängern lassen.
Da der Expertenrat keine nationale Überforderung durch die Pandemie befürchte, gebe es für nationale Maßnahmen keine rechtliche Grundlage mehr, sagte Lauterbach. Damit sei auch die Forderung nach einer nationalen Maskenpflicht vom Tisch. "Es war nicht möglich, darüber zu verhandeln". Dies habe eine Prüfung des Justizministeriums ergeben und daran werde er sich auch halten, erklärte der SPD-Politiker.
Maskenpflicht entfällt fast ganz
Seit dem 20. März gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Es sieht nach einer möglichen Übergangsfrist bis zum 2. April bundesweit nur noch einen Basisschutz vor. Vom kommenden Samstag an sind Maskenpflichten in Innenräumen nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen. 2G- oder 3G-Regeln, Masken in Geschäften oder Schulen können regional nur noch angeordnet werden, wenn das jeweilige Landesparlament dort eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Die Länder können für ihr Land oder einzelne Landkreise schärfere Maßnahmen anordnen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht.
Angesichts weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen forderte Lauterbach die Länder zum Handeln auf. "Es muss aufhören, das Ergebnis in Zweifel zu ziehen. Uns läuft die Zeit davon", sagte Lauterbach. Er habe die Länder ausdrücklich beim Treffen aufgefordert, die Hotspot-Regelung anzuwenden. "Die Losung der Stunde ist, die Regeln die wir haben, zu nutzen. Wir müssen handeln und nicht beklagen", forderte Lauterbach. Das Maximale, was nun rechtlich möglich sei, sei eine lokale Beherrschung der Pandemie.
"Signal an die Bevölkerung"
Einige Länder hatten beklagt, die rechtlichen Vorgaben des Bundes seien juristisch nicht wasserdicht und würden vor Gerichten kaum Bestand haben. Das sieht Lauterbach anders. Es müsse lediglich belegt sein, dass eine Überlastung der Gesundheits-Versorgung drohe. "Das sind die Verschiebung planbarer Eingriffe in Krankenhäusern wegen Corona, die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Personal-Untergrenzen im Pflegebereich und der Zwang zur Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser", erklärte Lauterbach die Anhaltspunkte, die für einen Hotspot gelten können. Diese müssten nicht alle zugleich zutreffen.
Die Hotspot-Regelung sei ein Signal an die Bevölkerung, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei. Der Minister rief die Bürgerinnen und Bürger auf, angesichts der hohen Infektionszahlen nach Möglichkeit auch weiterhin Maske zu tragen - denn die Pandemie könne sich "noch lange hinziehen", sagte er. Obwohl die Inzidenz heute auf 1700 absank, kann Lauterbach nicht erkennen, dass sie die Lage in naher Zukunft entspannen könnte. "Die Situation ist unbefriedigend und wird sich auch nicht verändern."
Bayern ist nicht überzeugt
Während Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt hatten, sie wollten sich komplett zu Hotspots erklären, ist man in Bayern weiter nicht überzeugt: "Wir werden auch keine Hotspot-Regel für ganz Bayern machen, jedenfalls auf absehbare Zeit nicht, wir beobachten weiter die Infektionslage, schauen genau, wie sich das entwickelt", verkündete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder.