Das CDU-Logo steht beim Kleinen Parteitag der CDU Niedersachsen im Weserbergland-Zentrum auf einem Rednerpult.
Hintergrund

CDU-Parteitag Wie rechtssicher ist die Online-Wahl?

Stand: 14.12.2020 16:01 Uhr

Online-Parteitage sind dank einer Corona-Ausnahmeregel inzwischen möglich, aber Parteichefs dürfen eigentlich nicht digital gewählt werden - zumindest ist dies rechtlich nicht bindend. Die CDU nutzt einen Trick.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Am 15. und 16. Januar will die CDU endlich ihren neuen Parteivorsitzenden wählen. Die drei Kandidaten und das CDU-Präsidium kommen in Berlin zusammen, die 1001 Delegierten werden digital dazu geschaltet und stimmen auch digital ab. Diese Wahl ist aber rechtlich nicht bindend und deshalb problematisch. Aus diesem Grund hat sich die CDU für eine weitere anschließende Briefwahl und einen kleinen entscheidenden Trick entschieden.

Laut CDU-Statut Online-Wahl möglich

Liest man das Statut der CDU, könnte man denken, dass eine Online-Wahl unproblematisch möglich ist. So heißt es in Paragraf 43: "Die Wahlen der Mitglieder des Bundesvorstandes (…) erfolgen durch Stimmzettel." Ein paar Sätze weiter wird klargestellt: "Als Stimmzettel im Sinne dieses Statuts gilt auch ein anerkanntes, zertifiziertes elektronisches Stimmformular, das die Einhaltung der demokratischen Wahlgrundsätze, des Datenschutzes und der Datensicherheit sicherstellt." Laut Wortlaut könnte dieses Stimmformular also auch aus der Ferne genutzt werden.

Parteiengesetz entscheidend

Aber ganz so einfach ist es nicht. Denn für Parteien ist entscheidend, was das Parteiengesetz sagt. Und laut Paragraf 9 des Parteiengesetzes sind Parteitage als Versammlungen vorgesehen. Versammlung bedeutet, dass Menschen leibhaftig zusammenkommen. So jedenfalls die überwiegende Meinung unter Juristinnen und Juristen.

Nun hat der Bundestag wegen der Corona-Pandemie eilig ein paar Gesetze geändert und ergänzt. Danach sind jetzt auch Online-Parteitage möglich. Allerdings darf die Wahl eines Parteivorsitzenden und des Parteivorstands nach wie vor nicht online geschehen, sondern lediglich in einer Briefwahl. Diesbezüglich hat sich durch die Corona-Ausnahmeregel also nichts geändert.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Es ist zudem auch äußerst umstritten, ob man das Gesetz überhaupt dementsprechend ändern könnte, beziehungsweise ob es ein Online-Verfahren gibt, das den demokratischen Wahlgrundsätzen genügen würde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2009 entschieden, dass der Einsatz von Wahlcomputern gegen den "Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl" verstößt. "Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können." Damals ging es zwar um die Bundestagswahl 2005. Viele Juristen meinen aber, dass für die Wahl von Parteivorständen nichts anderes gelten könne. Schließlich hätten auch sie nach dem Grundgesetz eine besonders wichtige Bedeutung.

Anschließende Briefwahl

Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken und den Regeln des Parteiengesetzes wäre eine reine Online-Wahl also rechtlich zumindest angreifbar. Aber: Durch die Briefwahl kann man den Parteivorsitz rechtssicher wählen.

Nun will die CDU aber bereits am 16. Januar ein Ergebnis auf dem Parteitag haben und nicht erst Tage oder Wochen danach. Deshalb hat man sich darauf geeinigt, trotzdem erst einmal online abzustimmen. Diese - rechtlich nicht bindende - Wahl, so haben alle Kandidaten zugesagt, wird dann von den Unterlegenen akzeptiert. Bei der Briefwahl tritt dann nur noch der Kandidat an, der bei der Online-Befragung vorne liegt. Dass Kandidaten nicht mehr antreten, ist natürlich rechtlich möglich. Dieses Prozedere verhindert dann zwei Dinge: Erstens, dass das Ergebnis der Briefwahl anders ausfällt, als das der Online-Wahl. Und zweitens, dass man möglicherweise eine zweite Briefwahl als Stichwahl bräuchte.

 Wenn also alle Kandidaten mitmachen bei dem Verfahren, könnte dies zu einem rechtssicher gewählten CDU-Parteivorsitzenden führen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 14. Dezember 2020 um 16:00 Uhr.