Ein Polizist steht neben einem ICE der Deutschen Bahn

Wegen Grenzkontrollen Mehr Beschwerden beim Polizeibeauftragten

Stand: 13.03.2025 11:55 Uhr

Der Polizeibeauftragte soll Fehlentwicklungen unter anderem bei der Bundespolizei untersuchen. Auch können sich Bürger an ihn wenden, wenn sie sich durch Verhalten der Polizei diskriminiert fühlen. Solche Beschwerden nehmen zu.

Seit der Einführung stationärer Grenzkontrollen im September 2024 kommen beim Polizeibeauftragten des Bundes vermehrt Beschwerden an. Die Zahl der Eingaben wegen anlassloser Kontrollen aufgrund äußerlicher Merkmale - sogenanntem Racial Profiling - habe "stark zugenommen", sagte der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, der Nachrichtenagentur dpa.

Er könne etwa Berufspendler verstehen, die, wenn sie bei zehn von zwölf Fahrten über die Grenze kontrolliert würden, sagten: "Ich werde doch hier nur kontrolliert, weil ich schwarz bin." Seine Aufgabe sei es, dazu beizutragen, dass die Bundespolizei bei diesem Thema sensibel vorgeht und möglichst eine Verständigung zwischen Beamten und Betroffenen erreicht.

Bundespolizei kontrolliert stichprobenartig an den Grenzen

Niemand dürfe nur deshalb kontrolliert werden, weil er etwa einen Migrationshintergrund oder eine schwarze Hautfarbe hat, so Grötsch. "Die Gründe, warum die Polizei Personen kontrolliert, müssen andere sein." In aller Regel sei das auch der Fall.

Seit dem 16. September kontrolliert die Bundespolizei auf Anordnung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stichprobenartig an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark. An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es schon seit Mitte Oktober 2023 Kontrollen, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie bereits im Herbst 2015 eingeführt.

Mehr Kontaktaufnahmen durch Polizistinnen und Polizisten

Bürgerinnen und Bürger, die sich beim Polizeibeauftragten mit einem Anliegen melden, fühlten sich durch die Polizei diskriminiert oder unrechtmäßig behandelt", so Grötsch. "Was wir hier auch relativ oft haben - sie können behördliches Handeln, polizeiliches Handeln in diesem Fall, einfach nicht nachvollziehen, weil es ihnen nicht in ausreichendem Maße erklärt wurde."

In der Anfangsphase des Amtes als Polizeibeauftragter seien zwei Drittel aller Beschwerden von Bürgern eingegeben worden. In den vergangenen Monaten hätte sich allerdings die Zahl der Kontaktaufnahmen durch Polizistinnen und Polizisten erhöht, so Grötsch.

"Fälle, die mich persönlich sehr berühren, sind die Fälle von sexueller Belästigung." Solche Fälle innerhalb der Polizei würden grundsätzlich vertraulich behandelt. Meist gehe es dabei um Vorgesetzte, die ihre vermeintliche Machtposition gegenüber jüngeren Kolleginnen ausnutzen würden. Ihm und seinem Team sei es wichtig, dass am Ende "der Täter die Dienststelle verlassen muss und disziplinarrechtlich verfolgt wird und nicht das Opfer".

Amt des Polizeibeauftragten erst seit Januar 2024

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Grötsch trat sein Amt im März 2024 Jahres an. Er war in Bayern selbst Polizist. Für den Posten als Beauftragter musste er sein Bundestagsmandat aufgeben.

Im Januar 2024 hatte das Parlament mit Stimmen der Ampelkoalition und der Linken die gesetzliche Grundlage für das Amt des Polizeibeauftragten geschaffen. Es dient Polizisten und Bürgern als Anlaufstelle, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt und der Polizei des Bundestages anzuzeigen. Für Vorfälle in Verbindung mit Polizeibehörden der Länder ist der Polizeibeauftragte nicht zuständig.

Union will den Posten abschaffen

Ob das Amt über die mögliche Koalition von Union und SPD hinaus bestand haben wird, ist unklar. Die Unionsparteien hatten sich vor der Bundestagswahl gegen einen Polizeibeauftragten ausgesprochen. So kündigte die CDU in ihrer "Agenda 2030" im Januar an: "Institutionell werden wir die erheblich gestiegene Zahl der Beauftragten um mindestens 50 Prozent reduzieren und in der Ministerialverwaltung mit zehn Prozent weniger Personal auskommen."

Im Wahlprogramm von CDU und CSU hieß es zudem, wo es Vorwürfe gegen Angehörige der Sicherheitsbehörden gebe, müssten diese durch Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgeklärt werden. "Sonderermittler, wie den von der Ampel eingerichteten Polizeibeauftragten des Bundes, schaffen wir ab."

Dass Grötsch seinen Posten als Beauftragter bald schon wieder verlieren könnte, fürchtet er trotz dieser Aussagen nicht. Denn im Gegensatz zu den Beauftragten der Bundesregierung, von denen es mehrere Dutzend gibt, sind er, die Wehrbeauftragte Eva Högl und die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke für jeweils fünf Jahre vom Bundestag gewählt - mit einer Verlängerungsoption. "Für meine Abwahl braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit", so der Polizeibeauftragte.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 13. März 2025 um 12:24 Uhr.