Eine Frau arbeitet in ihrer Wohnung am Schreibtisch.
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Juristische Probleme Homeoffice-Pflicht? Rechtlich schwierig

Stand: 12.01.2021 10:55 Uhr

Recht auf Homeoffice? Klingt einfach, ist aber rechtlich komplex. Der Küchentisch wird nicht allein durch das Notebook zum Homeoffice. Antworten auf wichtige rechtliche Fragen in der Debatte.

Von Kerstin Anabah, ARD-Rechtsredaktion

Warum ist ein Anspruch auf Homeoffice so schwer durchsetzbar?

Einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice gibt es momentan nicht. In vielen Firmen gibt es aber in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einem Tarifvertrag Regelungen zur Heimarbeit.

Das "echte" Homeoffice, also die Telearbeit, ist vom mobilen Arbeiten zu unterscheiden. Telearbeit ist eine dauerhafte Einrichtung; es gilt die Arbeitsstättenverordnung. Das heißt, die Firma muss ihren Telearbeitern daheim einen vollwertigen Arbeitsplatz einrichten. Das mobile Arbeiten in Corona-Zeiten ist eigentlich nur auf die Dauer der Pandemie angelegt, also temporär. 

Bei einem Recht auf Homeoffice muss zwischen dem Arbeitsschutz und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auf der einen Seite und der im Grundgesetz garantierten unternehmerischen Freiheit auf der anderen Seite sorgfältig abgewogen werden. Rechtlich zu klären wäre zum Beispiel, in welchem Umfang zu Hause gearbeitet werden darf. Je mehr Tage ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zu Hause arbeiten möchte, desto mehr könnte die betriebliche Organisation des Unternehmens dagegensprechen. Und was ist, wenn das Recht zur Heimarbeit gewährt wurde und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Laufe der Zeit bemerkt, dass er/sie doch nicht so gut zu Hause klarkommt? Gibt es dann ein Rückkehrrecht?

Welche rechtlichen Aspekte sind besonders wichtig?

Eine große Rolle spielt die Frage des Datenschutzes. Das Unternehmen muss den sicheren Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten in der Wohnung des Arbeitnehmers gewährleisten. "Gibt es eine Datenpanne oder einen unsachgemäßen Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten, ist er gegenüber der Behörde und Dritten dafür verantwortlich und haftbar", sagt Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Aber auch seine Geschäftsgeheimnisse muss der Betrieb sichern. Im Zweifel muss er nachweisen können, dass er angemessene Maßnahmen ergriffen hat.

Außerdem müssen bestehende Vorschriften zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Das dürfte nicht der Fall sein, wenn mit dem Laptop am Küchentisch gearbeitet wird. Um die Sicherheit des Arbeitsplatzes zu beurteilen, muss der Arbeitgeber jedoch Zutritt zu der Wohnung des Arbeitnehmers bekommen. Darüber hinaus hat der Betriebsrat in vielen Fragen des Homeoffice ein Mitbestimmungsrecht. "Realistisch betrachtet ist daher nicht damit zu rechnen, dass in Kürze ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice eingeführt wird", sagt Fuhlrott.

Welche rechtlichen Fragen gibt es bei einer Verpflichtung zum Homeoffice?

Neben den oben aufgeführten Aspekten müsste auch geklärt werden, welche Unternehmen überhaupt Homeoffice anbieten müssen. Nicht jede Tätigkeit eignet sich. Dabei dürfte auch die Größe eines Unternehmens eine Rolle spielen. Kleinere mittelständische Betriebe dürften sich schwerer tun als große Unternehmen. Wer aber darf festlegen, welche Tätigkeit vor Ort erbracht werden kann und welcher Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ins Homeoffice darf? "Im Zweifel müssten dies in Streitfällen Gerichte tun und verbindlich im Einzelfall entscheiden. Diesen Einschnitt in ihre Organisationsfreiheit wollen sich viele Unternehmen nicht bieten lassen", erläutert Fuhlrott.

Warum kann eine Homeoffice-Pflicht nicht einfach per Verordnung angeordnet werden?

Eine gesetzliche Pflicht zum Homeoffice würde unter anderem die Unverletzlichkeit der Wohnung berühren. Diese ist aber durch Artikel 13 Grundgesetz geschützt. Voraussetzung ist also: Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin stimmt zu. Außerdem muss der Arbeitgeber Zutritt zur Wohnung des oder der Angestellten erhalten. Nur so kann er die Einhaltung des Arbeitsschutzes überprüfen. Auch hier ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber nötig.

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, Homeoffice zu ermöglichen, würde aber auch in seine verfassungsrechtlich geschützte Unternehmerfreiheit eingreifen. Die Auswirkungen einer Homeoffice-Verpflichtung wären also so wesentlich, dass ein formelles Gesetz nötig ist. Eine Verpflichtung aufgrund einer Rechtsverordnung etwa reicht nicht aus.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 12. Januar 2021 um 13:50 Uhr.