Hilfspakete des Bundes Schulden, die nicht so heißen
Gigantische Milliardensummen macht der Bund derzeit locker: Sondervermögen, Wirtschaftsstabilisierungsfonds, Abwehrschirm - klingt alles besser als Schuldenmachen. Wie passt das mit der Schuldenbremse zusammen?
Finanzminister Christian Lindner zeigt sich zufrieden: Mit dem 200 Milliarden schweren Abwehrschirm sende die Regierung ein doppeltes Signal aus. Zunächst ein Signal an Russlands Präsidenten Wladimir Putin: Deutschland lasse sich im Energiekrieg nicht unterkriegen. Darüber hinaus aber auch ein Signal an die Kapitalmärkte: "Hinter dem Abwehrschirm werden wir weiter mit den Regeln der Schuldenbremse wirtschaften." Damit werde Deutschland, dessen Staatsanleihen bei Anlegern beliebt sind, weiter "Goldstandard der Staatsfinanzierung" sein, so der FDP-Politiker im Bundestag.
Die Botschaft ist für Lindner aus zwei Gründen wichtig: Zum einen hat er sein politisches Renommée an das Einhalten der Schuldenbremse des Grundgesetzes ab dem kommenden Jahr geknüpft. Zum anderen bedeutet Misstrauen an den Märkten nichts anderes als höhere Zinsen, wie sich gerade in Großbritannien zeigt. Höhere Zinsen aber belasten den Staatshaushalt und engen damit die Spielräume des Finanzministers ein.
Zauberwort: Kreditermächtigungen
Trotzdem kommen erst einmal weitere Schulden auf den Bund zu, wenn auch unter einem anderen Namen. Kreditermächtigungen - seit Jahren ein Zauberwort der Finanzpolitik. Es bedeutet, dass sich die Regierung für künftige Vorhaben vorsorglich Kredite vom Parlament genehmigen lässt. Die Ausgaben laufen außerhalb des Bundeshaushalts und werden von den jeweiligen Ministerien verantwortet, zwar kontrolliert durch den Haushaltsausschuss des Bundestags, aber weniger in der öffentlichen Wahrnehmung als der jährliche Bundeshaushalt. Die jeweiligen Oppositionsparteien sprechen daher gerne auch von Schattenhaushalten.
Schulden werden gerne auch mal umgewidmet
Im Grundgesetz selbst ist von Sondervermögen die Rede (Art. 110), und zwar unabhängig davon, ob die Finanzierung dieser Sondervermögen aus Steuermitteln erfolgt oder - wie jetzt wieder beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) - über neue Schulden. Nicht alle Kreditermächtigungen werden für das jeweilige Ziel gebraucht, doch auf die übrigen Schulden wurde in der Vergangenheit fast nie verzichtet. Vielmehr werden die einmal gewährten Kreditermächtigungen gerne umgewidmet. So sollen mit Schulden, die ursprünglich für Corona-Hilfen vorgesehen waren, jetzt Investitionen in den Klimaschutz finanziert werden - eine Entscheidung der Ampel-Koalition, die allerdings noch auf Antrag der Unions-Fraktion vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird.
Auf die Schuldenbremse des Grundgesetzes werden Kreditermächtigungen in dem Jahr angerechnet, in dem über sie entschieden wird - nicht, in den Jahren, in denen damit Ausgaben finanziert werden. Das bedeutet für Lindner, dass zwar in diesem Jahr noch einmal eine weitere Ausnahme von der Schuldenbremse des Grundgesetzes gezogen werden muss, dass er die Schuldenbremse im kommenden Jahr aber formal einhalten kann.
Eine Umgehung der Schuldenbremse?
Juristisch gesehen ist das kein Problem. Der Bundestag muss in Einklang mit Art. 115 des Grundgesetzes mit der Mehrheit seiner Mitglieder (also der Kanzler-Mehrheit) feststellen, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt. Sie gilt "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen". Unter Hinweis auf Corona ist die Schuldenbremse nun bereits für drei Jahre ausgesetzt. Dazu kam dann noch das Sondervermögen Bundeswehr, das über eine Grundgesetzänderung beschlossen wurde.
De facto werden in diesem Jahr so viele neue Schulden beschlossen wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik: Fast 140 Milliarden über den Bundeshaushalt, 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr und nun die 200 Milliarden Euro für den WSF. In der Summe ist das in etwa so viel wie der gesamte Bundeshaushalt im kommenden Jahr, mit dem nach den bisherigen Planungen der Bundesregierung tatsächlich nur wenige neue Schulden gemacht werden. Freilich: Ausgeben darf der Staat deutlich mehr, aufgrund der Kreditermächtigungen aus Vorjahren.
Schöngerechneter Haushalt
Damit stellt sich die Frage, ob der eigentliche Sinn der Schuldenbremse noch eingehalten wird. Der Linken-Politiker Christian Leye wurde im Bundestag schon mal deutlich: "Heute ist die Schuldenbremse faktisch tot. Sie ist beerdigt. Die Trauergäste sind auf dem Weg nach Hause. Nur Christian Lindner steht noch an ihrem Grabe und versucht, sich für 2023 mit ihr zu verabreden."
Auch der Bundesrechnungshof hat vor Kurzem gewarnt: Durch die Verwendung von Kreditermächtigungen, die in früheren Jahren genehmigt wurden, wird die "wahre Lage der Bundesfinanzen" verschleiert. Damit werde zwar die Schuldenregel auf dem Papier eingehalten: "Wegen der tatsächlich wesentlich höheren Nettoneuverschuldung wird ihre Wirksamkeit jedoch stark eingeschränkt."
Zugunsten des amtierenden Finanzministers muss man wohl anfügen, dass das kein grundsätzlich neues Phänomen ist. Schon seine Vorgänger - darunter Wolfgang Schäuble und Olaf Scholz - haben ihre Haushalte mithilfe von Sondervermögen geschönt. Neu aber ist die Dimension: der "Schulden-Wumms", von dem jetzt Oppositionspolitiker wie Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg sprechen.