
Finanzpaket von Union und SPD Alter Bundestag berät in zwei Sondersitzungen
Noch hat sich der neue Bundestag nicht konstituiert. Davor wollen Union und SPD noch schnell ein Milliarden-Finanzpaket durch den alten bringen. Dafür sind zwei Sondersitzungen vorgesehen: am 13. und 18. März.
Der bisherige Bundestag wird in zwei Sondersitzungen zusammenkommen, um über das von Union und SPD geplante Milliarden-Paket für Verteidigung und Infrastruktur zu entscheiden. Die erste Lesung sei für den 13. März geplant, sagte eine Sprecherin des Parlaments nach der Sitzung des Ältestenrats. Zweite und dritte Lesung sollen demnach am 18. März stattfinden.
Aus Parlamentskreisen hieß es, dass ein Drittel der Abgeordneten Sondersitzungen an diesen Tagen verlangt hätte. Die Bundestagspräsidentin werde entsprechend dazu einladen. Eine Abstimmung fand demnach im Ältestenrat nicht statt. Nach Artikel 39 Grundgesetz können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt.
Bislang noch alle Sitze im Plenarsaal
Die Sondersitzungen könnten ohne Probleme in den üblichen Räumlichkeiten stattfinden, sagte eine Pressesprecherin des Bundestags der Nachrichtenagentur AFP. Im Zuge der Bundestagswahl wurde das Parlament zwar auf 630 Sitze verkleinert. Der Plenarsaal sei aber noch unverändert, so die Sprecherin. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments folgt nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa am 25. März - gut einen Monat nach der Wahl.
Union und SPD hatten am Dienstag in ihren Sondierungsgesprächen über eine mögliche Koalition verabredet, höhere Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen. Zudem planen sie, ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturausgaben in den nächsten zehn Jahren aufzulegen.
Zwei-Drittel-Mehrheit fraglich
Die Pläne von Union und SPD erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zweidrittelmehrheiten nötig sind. Im neu gewählten Bundestag kommen Union, SPD und Grüne wegen der Zugewinne von AfD und Linken nicht mehr auf eine solche Mehrheit. Deshalb werden nun die Abgeordneten des alten Parlaments in der kommenden Woche noch einmal zurück nach Berlin beordert. Solange der neue Bundestag sich nicht konstituiert hat, was spätestens 30 Tage nach einer Wahl passieren muss, ist der alte noch voll arbeitsfähig.
Für die notwendige Zweidrittelmehrheit sind Union und SPD auf Stimmen von Grünen oder FDP angewiesen. Die FDP hatte sich beim Punkt Verteidigung gesprächsbereit gezeigt, nicht aber beim Sondertopf zur Infrastruktur. Die Grünen lassen bisher offen, wie sie sich verhalten. Sie sind zudem verärgert über den Umgang der Union mit ihnen. Sowohl FDP als auch Grüne kritisierten zudem das Vorgehen und warfen etwa der Union vor, damit ein Wahlversprechen zu brechen.
AfD prüft Klage gegen Vorhaben
Die AfD prüft nach Angaben ihres Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers Bernd Baumann eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Frage sei, ob der 20. Bundestag in einer Entscheidung von solcher Reichweite noch legitim tätig werden könne, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Der neue Bundestag sei längst gewählt, habe ganz andere Mehrheiten, stünde vor vollendeten Tatsachen und könnte "am gigantischen Verschuldungsrahmen" der neuen Regierung nichts mehr ändern oder korrigierend eingreifen. "Er wäre entmachtet. Deshalb prüfen wir eine Klage."
Union und SPD wollen derweil am Donnerstag in weiteren Gesprächen sondieren, ob sie zur Bildung einer möglichen gemeinsamen Regierung Koalitionsverhandlungen aufnehmen wollen. Nach den wichtigsten Finanzfragen soll es nun um Migration, Innere Sicherheit, Wirtschaft und Soziales gehen.