Zeitplan bis 2031 nicht haltbar Suche nach Atommüll-Endlager dauert länger
Schon in den vergangenen Wochen hatte sich abgezeichnet, dass der Zeitplan ins Wanken geraten könnte. Nun hat das Umweltministerium bestätigt: Die Suche nach einem Atommüll-Endlager wird länger als bis 2031 dauern.
Bis 2031 wird in Deutschland kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll gefunden werden. Das gehe aus einem Dokument der für die Suche beauftragten Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hervor, teilte das Umweltministerium mit. Auf dpa-Anfrage erklärte das Ministerium, dass das Verfahren "unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit nicht bis zum Jahr 2031 abgeschlossen werden" kann. Bislang wollte Deutschland bis dahin den Standort für die Entsorgung seiner hochradioaktiven Abfälle festgelegt haben.
"Dem Grundsatz der bestmöglichen Sicherheit haben sich auch Zeitvorgaben unterzuordnen, gleichzeitig darf das Ziel nicht aus dem Blick geraten", erklärte ein Ministeriumssprecher.
Suche nach einem Endlager für eine Millionen Jahre
Die Verzögerung ergibt sich aus einem Diskussionspapier der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Es war auf Bitte des Umweltressorts verfasst worden. Trotz zäher Verfahren sollte bis 2031 ein Standort feststehen. Ab 2050 sollte das Endlager in Betrieb genommen werden. Im sogenannten Standortauswahlgesetz ist dazu explizit festgehalten: "Die Festlegung des Standortes wird für das Jahr 2031 angestrebt."
"Das Standortauswahlverfahren hat das Ziel, den Standort für ein Endlager zu finden, der die beste Sicherheit über einen Zeitraum von einer Millionen Jahre bietet", bekräftigte der Ministeriumssprecher eine weitere Vorgabe des Gesetzes. "Dies ist ein hoher Anspruch und eine herausfordernde Aufgabe." Er wies auch darauf hin, dass im Standortauswahlgesetz zwar das Jahr 2031 als Zielmarke aus den Ergebnissen der Endlagerkommission übernommen worden sei. Es sei aber bereits damals klar gewesen, dass die tatsächlichen Zeitbedarfe schwer abschätzbar seien.
Das Umweltministerium kündigte an, es werde auf Basis des Diskussionspapiers nun Gespräche mit der BGE und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) führen. Daraus würden sich dann zu ziehende Schlussfolgerungen ergeben. Das BASE ist für die Aufsicht über das Auswahlverfahren zuständig, die BGE für dessen Umsetzung.
Die Suche nach einem Endlager für den in Deutschland verursachten hochradioaktiven Müll gestaltet sich seit Jahren schwierig.