Antrag von CDU und BSW Wahlregeln für Thüringer Landtagspräsident geändert
Beim zweiten Anlauf zur Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen ist der AfD-Alterspräsident den Klarstellungen des Verfassungsgerichts gefolgt. Das Parlament beschloss, dass nicht nur die AfD von Anfang an Kandidaten vorschlagen darf.
Die chaotische erste Sitzung des Thüringer Landtags am Donnerstag war nach hitzigen Wortgefechten und mehreren Unterbrechungen ohne die Wahl eines Landtagspräsidenten abgebrochen worden. Der AfD-Politiker Jürgen Treutler, der die Sitzung als ältester Abgeordneter leitete, hatte stundenlang keine Abstimmung über einen Antrag zur Änderung des Wahlverfahrens zugelassen.
Die CDU-Fraktion rief daraufhin das Landesverfassungsgericht an und warf dem Alterspräsidenten vor, er habe seine Kompetenzen überschritten und die Rechte der Abgeordneten verletzt. Thüringens Verfassungsrichter setzten Treutler per einstweiliger Anordnung Regeln, wie die Parlamentssitzung ablaufen muss.
Treutler eröffnete die Fortsetzung der konstituierenden Sitzung heute Morgen mit der Ankündigung, er werde die Verfassungsgerichtsentscheidung umsetzen. Dementsprechend wurde noch vor der Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin des Landtags über einen Antrag der CDU und des Bündnis Sahra Wagenknecht abgestimmt, die Geschäftsordnung des Parlaments zu ändern. Dieser sieht vor, dass nicht nur die AfD als stärkste Fraktion von Beginn an Kandidaten für das Amt vorschlagen darf.
CDU, BSW, Linke und SPD hatten schon vorab erklärt, sie würden keinen AfD-Abgeordneten in das zweithöchste Thüringer Staatsamt wählen. Die vier Fraktionen stimmten für den Antrag, alle AfD-Abgeordneten stimmten dagegen.