Bundesverfassungsgericht Union scheitert mit Eilantrag gegen Klimarücklage
Gelder im Bundeshaushalt, die zur Bekämpfung der Corona-Krise gedacht waren, dürfen zunächst weiter für den Klimaschutz verwendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Unionsfraktion auf einstweilige Anordnung abgewiesen.
Zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder im Bundeshaushalt dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst weiter zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden. Das höchste deutsche Gericht folgte einem Eilantrag der Union im Bundestag nicht, die Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2021 zu stoppen. Die Fragen würden aber in einem Hauptsacheverfahren im Detail geprüft, teilte das Gericht mit.
Folgen zu schwerwiegend
Zur Begründung hieß es, die Folgen einer einstweiligen Anordnung wären zu schwer gewesen, sollte sich später im Hauptsacheverfahren herausstellen, dass die Änderungen doch verfassungskonform sind. Als Beispiel nannte der Zweite Senat, dass die sogenannte EEG-Umlage dann womöglich nicht mehr aus den umgeschichteten Mitteln finanziert werden könnte, was mit einer Strompreiserhöhung und Mehrbelastungen für Verbraucher und Unternehmen verbunden wäre.
Die Kredite waren vom Bundestag wegen der Pandemie-Notlage genehmigt worden, wofür die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt wurde. Sie wurden dann aber doch nicht gebraucht und in den Fonds verschoben. Die Union zog deswegen im Frühjahr vor das Bundesverfassungsgericht, um den Vorgang prüfen zu lassen.
Nach Ansicht der Union wurde mit den Haushaltsänderungen die Schuldenbremse umgangen. Fraktionschef Friedrich Merz hatte bei der Vorstellung der Klage betont, diese richte sich nicht gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise. Die Union wende sich ausschließlich gegen eine haushälterische Maßnahme.
Union hält an Zweifeln fest
Trotz der ersten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen den Eilantrag hält die Union an ihren Zweifeln bezüglich der Umwidmung der Gelder im Bundeshaushalt fest. Auch das Gericht habe in seiner Entscheidung "sehr dezidiert Fragen und auch Zweifel" erkennen lassen, sagte Mathias Middelberg, Fraktionsvize der CDU im Bundestag. Er sprach von einem "Warntag für den Bundesfinanzminister".
Middelberg kritisierte, dass die Haushaltspolitik unter Christian Lindner zunehmend "auf eine Art Vorratswirtschaft" umgestellt werde, "bei der auf Vorrat unbestimmte Mengen an Krediten aufgenommen werden, die man dann erst in späteren Jahren zur tatsächlichen Finanzierung braucht".
Lindner selbst sieht seine Politik durch die Entscheidung aus Karlsruhe bestätigt. Sie stelle "eine gute Nachricht für viele, viele Menschen in unserem Land" dar. Wäre sie zugunsten der Union ausgefallen, hätte das bedeutet, dass "an vielen Stellen" Förderprogramme hätten unterbrochen werden müssen. "Menschen hätten ihr Haus nicht energetisch sanieren können, Programme im Bereich der Wasserstoffwirtschaft hätten nicht fortgesetzt werden können", sagte der FDP-Chef.
Az. 2 BvF 1/22