Bundesverfassungsgericht Verbot von Windkraft im Wald verfassungswidrig
Seit Jahren ringt Thüringen um einen Teil der Energiewende. Viele Waldbesitzer würden gerne Strom aus Wind erzeugen. Das Land aber verbot den Bau von Windrädern im Wald. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht in der Streitfrage.
In Thüringen wird schon seit Jahren auf landespolitischer Ebene um die Frage gestritten, ob Windkraftanlagen in Wäldern errichtet werden dürfen oder nicht. In der Bevölkerung gab es zum Teil erhebliche Proteste gegen entsprechende Pläne. Vor zwei Jahren wurde der Bau dann verboten.
Das Verbot wurde im Landeswaldgesetz geregelt. Erst vor wenigen Tagen hatte sich Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund von den Grünen dafür ausgesprochen, die Gesetzesänderung wieder rückgängig zu machen.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss die Streitfrage - völlig unabhängig von den politischen Diskussionen - höchstrichterlich entschieden: Das pauschale Verbot, Windkraftanlagen in den Wäldern Thüringens zu bauen, ist verfassungswidrig und damit nichtig.
Waldeigentümer setzen sich durch
Gegen das Verbot hatten mehrere Waldeigentümer geklagt. Sie beriefen sich auf ihr Eigentumsrecht und auf das damit verbundene Recht, den Wald wirtschaftlich nutzen zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Klagen stattgegeben.
Entscheidend war dabei aber gar nicht die Frage, ob das Verbot die Eigentums- und Nutzungsrechte der Kläger zu stark einschränkt oder nicht. Den Klagen wurde deshalb stattgegeben, weil nach Ansicht der Richterinnen und Richter des ersten Senats dem Land Thüringen die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Verbot fehlt.
Anders ausgedrückt: Der Landesgesetzgeber in Thüringen hat nicht das Recht, ein solches pauschales Verbot im Landeswaldgesetz festzuschreiben. Ein solches Verbot sei dem Bodenrecht zuzuordnen. Für das Bodenrecht sei nach dem Grundgesetz aber der Bund zuständig, so das Verfassungsgericht. Etwas anderes könne nur gelten, wenn ein Bundesland wie Thüringen die Natur oder bestimmte Landschaften mit konkreten Regelungen schützen wolle.
Auch Verbote in anderen Bundesländern damit vom Tisch
Mit seinem pauschalen Bauverbot gehe Thüringen aber darüber hinaus. Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist es auch in anderen Bundesländern grundsätzlich verboten, in Waldgebieten Windkraftanlagen zu bauen. Dort wird man nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die gesetzlichen Regelungen prüfen und gegebenenfalls korrigieren müssen.
Im Februar nächsten Jahres treten bundesweit zum Thema Windenergie neue Vorschriften in Kraft. Die Ampel-Koalition will den Ausbau von Windkraftanlagen deutlich vorantreiben. Dafür sollen die Länder deutlich mehr Flächen bereitstellen als bisher.