Razzia gegen "Reichsbürger" Wann Staatsdiener entlassen werden dürfen
Unter den Festgenommenen der "Reichsbürger"-Razzia ist auch eine frühere AfD-Politikerin, die als Richterin arbeiten darf. Wie kann sich der Staat gegen Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen wehren?
Vom Bundestag zurück ans Berliner Landgericht und von dort in die Untersuchungshaft. Das ist der Weg der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann, die am Mittwoch unter den Festgenommenen der Razzien gegen Reichsbürger war. Der Vorwurf: Sie soll Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sein. Den Ermittlern zufolge sollte sie die Rolle übernehmen, als Ex-Abgeordnete mit Zugang zum Parlament andere Reichsbürger dort einzuschleusen. Kein geringer Vorwurf bei einer Gruppe, die unter anderem Ex-KSK-Soldaten rekrutierte und über Waffen verfügte.
Dabei entschied das Berliner Richterdienstgericht vor nicht einmal zwei Monaten, dass Malsack-Winkemann nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder als Richterin arbeiten durfte. Wie kann es also sein, dass das Gericht offenbar nicht über die Informationen verfügte, die es für eine Entlassung der ehemaligen AfD-Abgeordneten gebraucht hätte? Und: Wie gehen Gerichte überhaupt vor, wenn es um die Frage geht, ob Staatsdiener entlassen werden dürfen?
Auf die Verfassungstreue kommt es an
Eine pauschale Antwort darauf gibt es schon aufgrund der unterschiedlichen Anstellungsformen nicht: Während Polizisten und Lehrkräfte verbeamtet sind, gilt das für Richter und Soldaten nicht. Für sie gilt ein eigenes Dienstrecht.
Eine Mindestanforderung an alle gibt es dennoch: die sogenannte Verfassungstreue. Wer für den Staat arbeitet, muss sich aktiv zu den Werten des Grundgesetzes bekennen. Dazu gehört auch, sich deutlich von Gruppen und Aussagen zu distanzieren, die die Verfassung angreifen. Geprüft wird das im Einzelfall.
Dabei darf, wer für den Staat arbeitet, durchaus politisch aktiv sein. Selbst die Mitgliedschaft in einer Partei wie der AfD, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, spricht erst einmal nicht gegen die Verfassungstreue. Worauf es ankommt, ist im Einzelfall, wie sich ein Parteimitglied zu politisch extremen Forderungen positioniert.
Wie weit darf das Engagement gehen?
Dennoch sind es aktuell vor allem Fälle von AfD-Mitgliedern, bei denen sich die Frage stellt, ob sie aus dem Staatsdienst entlassen werden dürfen. Schlagzeilen machten zuletzt zwei Ex-AfD-Abgeordnete, die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder als Richter arbeiten wollten.
Das Richterdienstgericht in Leipzig gab erst Anfang Dezember einem Antrag statt, der den 60-jährigen Jens Maier vorzeitig in den Ruhestand versetzte. Er darf also nicht mehr Recht sprechen.
Maier wird vom sächsischen Verfassungsschutz beobachtet und galt bis zur formellen Auflösung des rechtsextremen Flügels als einer ihrer führenden Figuren. Er hatte sich selbst als "kleinen Höcke" und "AfD-Richter" bezeichnet. Diese Vermischung von politischer Haltung und Amt ging zu weit. Das Gericht erklärte, dass die Öffentlichkeit nicht mehr davon ausgehen dürfe, dass Maier unvoreingenommen Recht spreche.
Berliner Gericht fragte beim Verfassungsschutz nicht an
Der Fall von Malsack-Winkemann schien bis zu den Razzien weniger eindeutig als der von Jens Maier. Nachdem die Ex-AfD-Abgeordnete nun festgenommen wurde, sieht es anders aus. Bislang hatte sich das Gericht auf den Standpunkt gestellt, dass es viele Aussagen von Malsack-Winkemann im Bundestag nicht gegen sie verwenden konnte und die vom Justizsenat vorgetragenen Äußerungen "bei weitem" nicht ausgereicht hätten, um sie aus dem Dienst zu entlassen.
Das stimmt zwar - Aussagen aus dem Bundestag durfte das Gericht wegen des Grundsatzes der sogenannten Indemnität aus dem Grundgesetz nicht verwerten. Er soll Politikerinnen und Politiker davor schützen, wegen ihrer Aussagen verfolgt zu werden.
Allerdings hätte das Gericht selbst mehr tun können. Eine Abfrage beim Verfassungsschutz zur Person von Malsack-Winkemann hatte das Gericht nicht gestellt. Das erklärte das Verwaltungsgericht Berlin auf Anfrage der ARD-Rechtsredaktion. Stattdessen verließ sich das Gericht nur auf die Hinweise, die die Berliner Justizsenatorin vorgetragen hatte.
"Gericht ist Ermittlungspflicht nicht nachgekommen"
"Das Gericht steht selbst in der Pflicht, den Sachverhalt aufzuklären. Es kann dabei nicht den schwarzen Peter an den Justizsenat spielen. Der Fall zeigt, dass das Gericht seiner Ermittlungspflicht nicht im Ansatz nachgekommen ist", kritisiert der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano von der Universität Kassel, der sich schon früh mit dem Fall befasste.
Zwar ist offen, wie der Verfassungsschutz Malsack-Winkemann einstuft und welche Informationen der Dienst dem Gericht preisgegeben hätte, während gleichzeitig ein Ermitttlungsverfahren lief. Dennoch wäre es naheliegend gewesen, zumindest nachzufragen.
Ihr Fall wird nun neu aufgerollt. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck hat die Berufung bereits eingelegt. Das Berliner Landgericht hatte bereits am Mittwoch in einem Eilverfahren den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts geändert, sodass die ehemalige AfD-Abgeordnete vorerst nicht mehr Recht sprechen wird.
Bundesinnenministerin will Beweislast umkehren
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, nach den Razzien bald einen Gesetzentwurf vorzustellen, mit dem es leichter werden soll, Staatsdiener, die nicht mehr verfassungstreu sind, aus dem Dienst zu entlassen.
Dazu will Faeser unter anderem umkehren, wer die Verfassungstreue beweisen muss. Liegt ein entsprechender Verdacht vor, sollte künftig dann also diese Person ihre Verfassungstreue dem Staat beweisen müssen und nicht umgekehrt, erklärte Faeser im Bundestag.
Ein Vorschlag, der schon jetzt für viel Diskussion sorgt. Schließlich gibt es beispielsweise bei Richtern gute Gründe, dass die Hürden für eine Entlassung hoch sind. Nur so können sie auch missliebige Urteile sprechen, ohne Angst vor den Konsequenzen haben zu müssen.