Interview

Ethiker zum Beschneidungsurteil "Urteil verstößt gegen Toleranzgebot"

Stand: 29.06.2012 11:44 Uhr

Beschneidung sei "rechtswidrige Körperverletzung", urteilte das Kölner Landgericht am Dienstag. Juden und Muslime fühlen sich vor den Kopf gestoßen. Zu Recht, sagt der Ethiker Michael Bongardt gegenüber tagesschau.de. Die Religionsfreiheit könne nur eingeschränkt werden, wenn wichtige ethische Gründe vorliegen.

tagesschau.de: Wie bewerten Sie das Urteil des Kölner Landgerichts?

Michael Bongardt: Ich halte das Urteil für hoch problematisch. Das Gericht wägt zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Religionsfreiheit ab und trifft die Entscheidung sehr eindeutig in Richtung Unversehrtheitsschutz. Das finde ich fragwürdig.

tagesschau.de: Inwiefern?

Bongardt: Dieses Recht auf Religionsfreiheit ist in unserer Verfassung ein sehr hohes Recht. Es garantiert, dass Menschen ihrer Vorstellung von einem guten Leben folgen können. Wenn man dieses Recht einschränken will, muss man sehr gute Gründe dafür haben. Die sind nach meiner Abwägung beider Seiten hier aber nicht gegeben. Es ist nicht gerechtfertigt, die Religionsfreiheit wegen eines so minimalen körperlichen Eingriffs wie der Beschneidung zu beschränken.

Zur Person

Michael Bongardt ist Katholischer Theologe und Philosoph und leitet das Institut für Vergleichende Ethik an der Freien Universität Berlin. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen die Themen 'Religion in säkularer Gesellschaft', 'Konfliktpotenzial von Religionen' und 'Interreligiöser Dialog'.

tagesschau.de: Immerhin ist es ein irreversibler Eingriff, für den es keine zwingenden medizinischen Gründe gibt.

Bongardt: Die Frage ist doch, wie tiefgreifend die Versehrtheit durch Beschneidung ist. In der Regel ist das ein unkomplizierter, sehr kleiner chirurgischer Eingriff. Den als Verstümmelung zu bezeichnen, wie es in vielen Diskussionen jetzt geschieht, halte ich für vollkommen übertrieben. Dass dieser Eingriff nicht so massiv ist, sieht man auch daran, dass viele Menschen sich aus nicht religiösen Gründen dafür entscheiden, gerade im angelsächsischen Raum.

"Eltern prägen das Leben ihrer Kinder ohnehin oft irreversibel"

tagesschau.de: Das Gericht betont aber das Interesse des Kindes, selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können. Ist das Selbstbestimmungsrecht des Kindes nicht auch ein hohes Gut?

Bongardt: Diese Frage, wie weit Eltern über Kinder entscheiden können, kommt immer wieder auf. Aber es ist ja nicht so, dass ein Kind sich an seinem 18. Geburtstag unbeeinflusst entscheiden könnte, wie es ab jetzt leben will. Eltern prägen Leben und Denken, nicht zuletzt die Psyche ihrer Kinder oft in kaum reversibler Weise. Ihre Kinder zu erziehen, ist den Eltern ja auch grundrechtlich zugesichert. So irreversibel der Eingriff sein mag, ich sehe nicht, dass er die Freiheit des Kindes massiv einschränkt. Denn beschnitten sein heißt ja nicht, dass sich ein Kind nicht von der Religion, in der es groß geworden ist, abwenden könnte.

"Beschneidung ist in Judentum und Islam ein Identitätsmerkmal"

tagesschau.de: Warum ist es in der jüdischen und muslimischen Tradition so wichtig, Jungen zu beschneiden?

Bongardt: Die Gründe, warum dieser Ritus entstanden ist, sind umstritten. Gründe zu nennen, ist für die Juden und Muslime aber auch nicht so wichtig. In der jüdischen Tradition steht es in der Heiligen Schrift, der Tora. In der islamischen Tradition findet sich die Vorschrift zwar nicht im Koran, aber in der Sunna, der islamischen Überlieferung. In beiden Fällen ist die Beschneidung ein Zugehörigkeits- und Identitätsmerkmal. Wer diese Schriften für sich als verbindlich ansieht, für den ist es auch verbindlich, so zu leben.

tagesschau.de: Es gibt aber in den Heiligen Schriften auch viele Vorschriften, die heute aus gutem Grund nicht mehr befolgt werden.

Bongardt: Natürlich. Aber hierbei ist immer die Frage entscheidend: Gibt es ein entsprechend starkes ethisches Argument gegen diese Vorschrift? Bei der Zwangsheirat von Jugendlichen beispielsweise ist es sehr gut, dass dagegen gesetzlich vorgegangen werden kann. Wenn die Religion die sogenannte Beschneidung von Frauen verlangen würde - die ja tatsächlich einer Verstümmelung gleich kommt - dann wäre völlig klar, dass das aus ethischen Gründen nicht haltbar ist.

"Es ist ein Gebot der Toleranz in einer freiheitlichen Gesellschaft"

tagesschau.de: Welche Folgen wird dieses Urteil haben?

Bongardt: Ich kann sehr gut verstehen, dass Juden und Muslime jetzt sehr irritiert sind. Sie fragen sich erneut, wie ernst es Deutschland eigentlich mit der Religionsfreiheit meint und mit der Beteuerung, dass man Juden und Muslime als Teile der Gesellschaft umfassend anerkennt. Und auf der anderen Seite lese ich im Internet jetzt Kommentare, die ungefiltert finsterste Vorurteile gegen Religionen wiedergeben und die fühlen sich durch dieses Urteil bestätigt.

Dem gesellschaftlichen Frieden dient das Urteil mit Sicherheit nicht. Ich halte es sogar für nicht vereinbar mit einem grundsätzlichen Gebot der Toleranz, ohne das eine freiheitliche Gesellschaft gar nicht leben kann. Nämlich zu dulden, dass Menschen Vorstellungen vom guten Leben haben, die ich selbst für falsch halte.

"Es führt zur Kriminalisierung von Menschen, die nichts Verwerfliches tun"

tagesschau.de: Glauben Sie, Muslime und Juden werden sich an das Urteil halten?

Bongardt: Ich halte es für wahrscheinlich, dass Beschneidungen künftig womöglich in Hinterzimmern ohne Rücksicht auf Hygienestandards stattfinden werden. Eine andere Alternative ist der Tourismus in Länder, in denen es erlaubt ist. Egal welche Wege man wählt, letztlich führt das Urteil zu einer Kriminalisierung von Menschen, die etwas tun, was ihnen für ihr Leben wichtig ist und was ethisch nicht eindeutig zu verwerfen ist.

Das Interview führte Sandra Stalinski, tagesschau.de.