Fragen und Antworten zum Kinderförderungsgesetz Milliarden für die Kleinsten

Stand: 26.09.2008 11:12 Uhr

Nur neun Prozent der unter dreijährigen Kinder in Deutschland werden in einer Kindertagesstätte (Kita) oder durch eine Tagesmutter betreut. Damit liegt Deutschland weit unter dem europäischen Schnitt. Das neue Kinderförderungsgesetz soll das ändern. tagesschau.de hat Fragen und Antworten zum neuen Gesetz zusammengestellt.

Was sind die Ziele des Gesetzes?

Der Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots für Kleinkinder soll beschleunigt werden. Ziel ist es, das Angebot bis 2013 auf 750.000 Plätze zu verdreifachen. Nach Schätzungen dürfte damit der Bedarf an Betreuungsplätzen deutschlandweit gedeckt sein. Ab 2013 sollen dann alle Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder ab dem zweiten Lebensjahr haben. Bislang gilt dieser Anspruch ab einem Alter von drei Jahren. Ebenfalls ab 2013 soll an Eltern, die keines der Angebote nutzen, ein Betreuungsgeld gezahlt werden. Allerdings sind sich CDU und SPD noch uneins darüber, wie verbindlich die Formulierung zum Betreuungsgeld ist.

Warum braucht Deutschland überhaupt so ein Gesetz?

Das Betreuungsangebot für Kleinkinder in Deutschland ist im europäischen Vergleich mangelhaft. Während in Skandinavien 40 bis 60 Prozent der unter Dreijährigen in Tageseinrichtungen betreut werden, sind es in Deutschland nur etwa neun Prozent. Über 60 Prozent der Frauen in Deutschland glauben, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hierzulande nach wie vor schlechter geregelt ist, als in anderen europäischen Ländern. Außerdem gibt es innerhalb Deutschlands eine große Streuung im Angebot. Während in den ostdeutschen Bundesländern jedes zweite Kind unter drei Jahren eine Tageseinrichtung besucht, steht in westdeutschen Ländern nur einem von zehn Kindern ein solches Angebot zur Verfügung. Das hat oft lange Wartezeiten zur Folge.

Wie sollen die Ziele erreicht werden?

Das Gesetz ist im Kern ein Abkommen zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des Ausbaus. Dieser soll insgesamt zwölf Milliarden Euro kosten. Der Bund unterstützt die Länder dabei mit vier Milliarden. Davon entfallen 2,15 Milliarden auf Investitionskosten für den Aus- und Neubau von Kindertagesstätten und 1,85 Milliarden auf Betriebskosten bis 2013. Den Großteil der Kosten müssen die Länder stemmen. Nach Aussagen von Familienministerin von der Leyen steht die Finanzierung insgesamt auf sicheren Füßen.

Geht es bei dem Gesetz nur um den Ausbau von Kindertagesstätten?

Nein, 30 Prozent der neuen Plätze sollen in der Tagespflege durch Tagesmütter oder Tagesväter geschaffen werden. So will die Bundesregierung Eltern die Wahl zwischen unterschiedlichen Angeboten ermöglichen. Dies soll durch Qualifizierungsmaßnahmen und angemessene Gehälter erreicht werden. Das Familienministerium unterstützt dabei Jugendämter und Arbeitsagenturen mit 65 Millionen Euro.

Werden auch private Betreuungseinrichtungen unterstützt?

Die Entscheidung, ob auch private Einrichtungen mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, liegt nach wie vor in der Hand der Länder bzw. der Kommunen. Die ursprüngliche Version des Gesetzes sah vor, dass öffentliche und private Einrichtungen von den Ländern gleichermaßen gefördert werden müssen. Nach heftigen Protesten von Seiten der SPD und der Länder wurde dieser Punkt jedoch in letzter Sekunde wieder gekippt.

Wer finanziert die Kindertagesstätten in Deutschland?

Die Kinderbetreuung in Deutschland ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe und damit Ländersache. Öffentliche Zuschüsse kommen demnach vom Land und den Kommunen. Außerdem müssen die Eltern in der Regel Kita-Gebühren bezahlen. Die Beitragssätze werden von den Kommunen festgelegt und variieren je nach Einkommen und Lebenssituation. Die SPD fordert bis 2013 bundesweit kostenlose Kita-Plätze. Im neuen Gesetz sind hierzu allerdings keine Richtlinien festgelegt.