Für Familien mit wenig Einkommen Kinderzuschlag steigt im neuen Jahr
Kinder aus einkommensschwachen Familien können neben dem Kindergeld auch einen Kinderzuschlag erhalten. Bisher sind das maximal 250 Euro pro Monat. Wegen der hohen Inflation steigt der Höchstbetrag im neuen Jahr deutlich.
Wegen der hohen Inflation steigt der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag auf 292 Euro. Das teilte Familienministerin Lisa Paus mit. "Familien mit niedrigem Einkommen, die den Höchstbetrag bekommen, stehen dann zusammen mit dem Kindergeld insgesamt bis zu 542 Euro im Monat für ihr Kind zur Verfügung", rechnete die Grünen-Politikerin in der "Augsburger Allgemeinen" vor.
Bisher liegt der Höchstbetrag bei 250 Euro monatlich pro Kind, ab dem kommenden Jahr soll die Anpassung gelten. Die staatliche Leistung erhalten Familien mit geringem Einkommen, sie wird zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls dem Wohngeld ausgezahlt. Wie hoch der Kinderzuschlag ausfällt, richtet sich nach den jeweiligen Lebensumständen. Laut Bundesagentur für Arbeit müssen Familien, die bereits jetzt den Kinderzuschlag erhalten, nicht aktiv werden, um mehr Geld zu erhalten. Auf der Internetseite der Behörde kann auch geprüft werden, ob Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.
Kinderzuschlag soll Teil der Kindergrundsicherung werden
In Zukunft soll der Kinderzuschlag in der Kindergrundsicherung aufgehen. Diese soll nach dem Willen der Bundesregierung ab 2025 Leistungen für Familien wie Kindergeld, Kinderzuschlag sowie weitere Unterstützung aus dem Bürgergeld für Kinder zusammenfassen. Familien sollen sie digital beantragen können. Derzeit befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren. Geplant ist eine Einführung ab dem 1. Januar 2025.
Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit ist ein Start aus finanziellen, technischen und organisatorischen Gründen aber frühestens Anfang Juli 2025 möglich. Auch die Bundesländer lehnen Teile der Reform aus Angst vor Doppelstrukturen in der Verwaltung ab. Das Gesetz zur Einführung der Kindergrundsicherung ist in der Länderkammer zustimmungspflichtig.