Einführung für 2025 geplant Bundesregierung billigt Kindergrundsicherung
Die Bundesregierung hat die hart umkämpfte Kindergrundsicherung beschlossen. Doch die SPD-Fraktion will das Gesetz vorerst nicht im Bundestag beraten. Die geplante Einführung 2025 könnte damit gefährdet sein.
Die Bundesregierung hat nach monatelanger Debatte die Kindergrundsicherung beschlossen. Mit dem Projekt sollen mehrere staatliche Leistungen vom Kindergeld über das Bürgergeld bis hin zum Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien gebündelt und zum Teil ausgeweitet werden.
Durch mehr Übersichtlichkeit und eine zentrale Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher aus Unkenntnis oder wegen bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht beantragen. Das Gesetz ist ein zentrales Vorhaben der Regierung zur Bekämpfung von Kinderarmut.
Einführung für 2025 geplant
Der Entwurf muss nun im Bundestag beraten werden. Allerdings erklärte der Chef der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, seine Fraktion wolle die Kindergrundsicherung vorerst nicht im Parlament beraten. Die Bundesregierung habe die Rechtsförmlichkeitsprüfung des Gesetzentwurfs "bedauerlicherweise" noch nicht abgeschlossen. Bis sich das ändere, würden auch keine parlamentarischen Beratungen beginnen.
Eigentlich sollte die Kindergrundsicherung im Jahr 2025 eingeführt werden. Doch durch den Schritt der SPD-Fraktion könnte der Fahrplan für das Inkrafttreten der neuen Leistung in Frage stehen. "Wir erwarten, dass die Voraussetzungen dafür von Seiten der Bundesregierung rasch geschaffen werden", sagte Mützenich. "Dann könnte auch der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden."
Bei der Rechtsförmlichkeitsprüfung geht es um eine rein formal-juristische, nicht aber inhaltliche Prüfung eines Gesetzentwurfs. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Geschäftsordnung dazu verpflichtet, jedes Gesetz im Rahmen dieses Verfahren auf mögliche Rechtsmängel und auf Einheitlichkeit der Gesetzessprache hin zu überprüfen.
Auch unabhängig von den Forderungen der SPD-Fraktion ist offen, ob die Kindergrundsicherung wie geplant zum 1. Januar 2025 starten kann. Die Bundesagentur für Arbeit, deren Familienkasse künftig als Familienservice zuständig sein soll, hält das angesichts der erforderlichen technischen Vorbereitungen für unrealistisch.
Kosten könnten sich mehr als verdoppeln
Für 2025 werden von der Koalition zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt. Bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen der Kindergrundsicherung könnten die Kosten in den Folgejahren aber auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen, hieß es aus Regierungskreisen.
Das Vorhaben hatte in den vergangenen Wochen immer wieder für Streit in der Ampelkoalition gesorgt. Insbesondere Finanzminister Christian Lindner von der FDP und Familienministerin Lisa Paus von den Grünen stritten sich über die Finanzierung. Ende August einigten sich beide schließlich.